Mehr Pflichten für Ärzte - dafür müsste im GKV-System einiges nachjustiert werden

Das Patientenrechtegesetz, das die SPD einführen will, würde den Pflichtenkatalog von Ärzten verlängern. Es könnte Anlass sein, endlich das Haftungsrecht mit dem GKV-System in Einklang zu bringen.

Von Ingo Pflugmacher Veröffentlicht:
Nach dem Willen der SPD sollen Ärzte Patienten noch mehr aufklären - etwa darüber, welche Klinik Qualitätsprobleme hat.

Nach dem Willen der SPD sollen Ärzte Patienten noch mehr aufklären - etwa darüber, welche Klinik Qualitätsprobleme hat.

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Eine Arbeitsgruppe der SPD-Bundestagfraktion hat in der vergangenen Woche die "Eckpunkte eines Patientenrechtegesetzes" veröffentlicht und angekündigt, nach der Bundestagswahl Details erarbeiten zu wollen. Dr. Frank Ulrich Montgomery, Vizepräsident der Bundesärztekammer, kritisierte einzelne Vorschläge als "kaum zu überbietende Heuchelei", da "einerseits eine fachgerechte Behandlung nach wissenschaftlich anerkanntem Qualitätsstandard festgeschrieben werden soll, andererseits aber die dafür notwendigen Finanzmittel immer weiter begrenzt werden". Handelt es sich bei dem Eckpunktepapier um wahlkampfinduzierten Aktionismus, oder bietet der Versuch einer Regelung der Patientenrechte auch Chancen für das deutsche Gesundheitssystem?

Die Eckpunkte stimmen weitgehend mit dem Vorschlag eines "Patientenrechte- und Informationsgesetzes" überein, die der Bundesverband der Verbraucherzentralen 2005 vorgestellt hat. Allerdings geht das SPD-Papier in einem - für die Ärzteschaft entscheidenden - Punkt über frühere Vorschläge hinaus: Es wird empfohlen, die auf dem Behandlungsvertrag beruhenden Rechte und Pflichten des Arztes mit den Regelungen des Sozialrechts zu koordinieren.

Nimmt man diesen Ansatz ernst, so müsste sich der Gesetzgeber endlich mit der Diskrepanz auseinandersetzen, dass nicht alles, was der Arzt haftungsrechtlich dem Patienten schuldet, im GKV-System Ärzten auch von Krankenkassen bezahlt wird. Viele der das Arzt-Patienten-Verhältnis betreffenden Vorschläge im Eckpunktepapier berühren aber dieses Spannungsfeld: So soll der Arzt gesetzlich unter anderem zur "fachgerechten Behandlung und rechtzeitigen, umfassenden und verständlichen Aufklärung" des Patienten verpflichtet werden.

Ein Beispiel: Die fachgerechte Behandlung etwa der feuchten altersbedingten Makuladegeneration ist diejenige mit Lucentis®. Einige Krankenkassen fordern aber über Einzelfallbewilligungen und Pauschalvergütungen den Einsatz des nicht zugelassenen Avastin®. Wenn Ärzte zur fachgerechten Behandlung verpflichtet werden, müssen die Kassen zur Erstattung der damit verbundenen Kosten verpflichtet werden.

Wer ein Patientenrecht auf fachgerechte Behandlung fordert, muss den aktuellen medizinischen Standard definieren und sich hierbei nicht durch Erwägungen der Finanzierbarkeit der GKV beeinflussen lassen. Dies ist eine von der Ärzteschaft seit Langem geäußerte Forderung.

Die Politik müsste dafür Sorge tragen, dass der aktuelle medizinische Standard stets dem GKV-Leistungskatalog entspricht. Ein solches Verständnis der "Koordinierung von Zivil- und Sozialrecht" wäre durchaus wünschenswert. Allerdings muss man als politische Arbeitsgruppe auch ehrlicherweise die entstehenden Mehrkosten erkennen und Vorschläge zur Finanzierung erarbeiten.

Der Mehraufwand müsste Ärzten vergütet werden.

Wenn das Patientenrechtegesetz die ärztlichen Aufklärungspflichten intensivieren soll, wird man bei der Festlegung von Plausibilitätszeiten den erhöhten Aufklärungsaufwand berücksichtigen und bei der Festsetzung der Vergütung diesen bezahlen müssen. Die Verbraucherzentralen haben zum Beispiel vorgeschlagen, dass Ärzte Patienten über Dosis, Unverträglichkeit und Nebenfolgen einer Medikation ins Bild setzen und die Patienten im Rahmen der Arzneimittelverordnung "in abwägender Unterredung zu dem medizinisch Gebotenen" hinführen.

Darüber hinaus sollen Ärzte Patienten - und dies wird bisher von der Rechtsprechung nicht gefordert - im Fall einer Krankenhauseinweisung umfassend darüber informieren, welche Klinik in welcher Weise ausgestattet ist, welche Qualitätsprobleme bestehen und welche "medizinischen Gegebenheiten" im jeweiligen Krankenhaus zu erwarten sind. Ein Arzt kann dies fachlich durchaus leisten, aber er muss über genügend Informationsquellen und genügend Zeit für deren Auswertung verfügen.

Die Politik muss sich überlegen, ob der Beruf des niedergelassenen Hausarztes attraktiv bleibt, wenn man diese umfassende Information mit gut 900 Punkten für die Versichertenpauschale und 20 Minuten plausibler Zeit pro Quartal bewertet.

Fazit: Den Patienten mehr Rechte zu geben, ohne den Ärzten die wirtschaftliche Möglichkeit einzuräumen, ihren Pflichten nachzukommen, wird niemandem nutzen. In erster Linie sollte die Politik deshalb den Arztberuf attraktiv halten. Was nutzen dem Patienten seine Rechte, wenn es zu wenige Ärzte gibt, um ihn zu behandeln?

Dr. Ingo Pflugmacher ist Fachanwalt für Medizin- und Verwaltungsrecht und Partner der Rechtsanwaltskanzlei Busse & Miessen in Bonn.

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