IQWiG legt Bericht zur Therapie bei Leukämie nach Kritik auf Eis
KÖLN (ple/fst). Erstmals hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) Konsequenzen gezogen aus massiven Protesten gegen die Methodik bei der Nutzenbewertung: Ein Vorbericht für die Nutzenbewertung der Stammzelltherapie bei Leukämie soll nun überarbeitet werden.
Veröffentlicht:Fachgesellschaften wie die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie (DGHO) hatten im Juli massiv gegen den Vorbericht des IQWiG protestiert (wir berichteten).
Das Institut war darin ursprünglich zu dem Schluß gekommen, daß bei Patienten mit Leukämie "kein Beleg eines Nutzens allogener Stammzelltransplantation mit nicht verwandtem Spender verglichen mit konventioneller Chemotherapie" vorliegt. Deshalb sei die konventionelle Chemotherapie der Transplantation vorzuziehen.
Mehrere Fachgesellschaften, darunter die (DGHO) und die Deutsche Krebshilfe, warfen dem Institut vor, zu ignorieren, daß bis zu 40 Prozent der Leukämie-Patienten einer bestimmten Gruppe durch die Transplantation von hämatologischen Stammzellen geheilt werden könnten. "Das Institut nimmt Patienten bei einem Versagen der Standardtherapie oder einem Rückfall die einzige Behandlungsmöglichkeit", erklärte die DGHO Anfang August.
Nach einer Anhörung am Dienstag von etwa 40 Experten zum umstrittenen Vorbericht hätten Fachgesellschaften "zusätzliche bislang unpublizierte Daten angekündigt", sagte IQWiG-Sprecherin Anna-Sabine Ernst der "Ärzte Zeitung". Seien die Daten "valide", dann werde der Vorbericht "erneut begutachtet". Ein Versäumnis des Instituts könne sie nicht erkennen, so Ernst.
DGHO-Präsident Professor Gerhard Ehninger dagegen sagte, "daß wir es nicht akzeptieren, wenn sich das IQWiG allein auf methodische Fragen zurückzieht". Die Kritik des Instituts an den vielen nicht in die Bewertung eingeflossenen Studien sei "willkürlich" gewesen und "entspricht nicht dem Stand des medizinischen Wissens", so Ehninger. Auch der Verband Forschender Arzneimittelhersteller fordert Konsequenzen: Die Nutzenbewertung dürfe nicht "durch den Ausschluß von Studien nach selbst und zufällig gewählten Kriterien erfolgen".