Keine Konsequenz für die Therapie

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Abschlussberichte des IQWiG haben für die Therapie-Entscheidungen von Vertragsärzten keine unmittelbaren Konsequenzen. Das IQWiG bewertet im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses oder des Bundesgesundheitsministeriums etwa den Nutzen medikamentöser Therapien. Zunächst erstellt das Institut einen Vorbericht, der im Internet veröffentlicht wird. Der Vorbericht zu Cholinesterase-Hemmern ist im September 2006 publiziert worden.

Zu einem Vorbericht können Fachgesellschaften, Institutionen und Unternehmen Stellung nehmen. Anschließend erstellt das IQWiG einen Abschlussbericht. Darin wird auch ein Ergebnisprotokoll der wissenschaftlichen Erörterung veröffentlicht.

Der Abschluss-Bericht hat für den Bundesausschuss empfehlenden Charakter. Auf dieser Basis kann er Verordnungsausschlüsse oder -einschränkungen in den Arzneimittelrichtlinien oder Therapiehinweise beschließen. Dieser Beschluss muss vom Bundesgesundheitsministerium genehmigt werden. Erst wenn die Entscheidung im "Bundesanzeiger" veröffentlicht ist, ist sie bindend. (eb)

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