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Viele Studien nicht berücksichtigt

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Das IQWiG leistet bei der Nutzenbewertung von Arzneien die Vorarbeit für den Gemeinsamen Bundesausschuss, der an die Expertise des IQWiG aber nicht gebunden ist. Basis für die Arbeit ist ein Methodenpapier, das seit Dezember 2006 in überarbeiteter Fassung vorliegt.

Auf Unverständnis bei Ärzten stößt, dass darin der Begriff "Nutzen" nicht definiert wird. Das IQWiG verweist darauf, man messe den Nutzen an "Patienten-relevanten Endpunkten". Als Goldstandard definiert das Institut aber stets randomisierte kontrollierte Studien. Diese werden meist anlässlich der Zulassung eines Arzneimittels gemacht, sie sind aber nicht mit dem Ziel der Nutzenbewertung angelegt worden.

Auch bei der Nutzenbewertung der Cholinesterase-Hemmer hat das IQWiG nur randomisiert kontrollierte Studien berücksichtigt. Ausgeschlossen wurden zudem Studien, die weniger als 16 Wochen dauerten. Nicht berücksichtigt wurden Daten aus offenen Studienphasen, wie sei bei Langzeitstudien oft üblich sind, sowie Daten, die bislang nur auf Kongressen und in Abstracts vorgestellt wurden. (eb)

Das sagt das IQWIG: Der Nutzen ist vor allem bei der Kognition belegt

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