Versorgung

Klage über massive Therapiedefizite bei metastasiertem Brustkrebs

Wie kann die Versorgung von Frauen mit metastasiertem Brustkrebs verbessert werden? Bei einer Veranstaltung in Berlin benannten Experten die Fehler im System und forderten kurz- und vor allem langfristige Lösungen.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Langer Weg bis zur psychoonkologischen Beratung: Die Wartezeit für Patientinnen liegt bei sechs bis neun Monaten.

Langer Weg bis zur psychoonkologischen Beratung: Die Wartezeit für Patientinnen liegt bei sechs bis neun Monaten.

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BERLIN. Ein bedeutender Anteil von Frauen mit Brustkrebs ist hohen Versorgungsrisiken ausgesetzt. Das gilt für die 25 bis 30 Prozent der Betroffenen, bei denen sich Tochtergeschwülste in weiteren Organen ausbilden.

Einer aktuellen Untersuchung des Berliner IGES-Instituts zufolge erliegt rund jede zweite von ihnen binnen zwei Jahren der Krankheit. Nur jede Fünfte ist demnach nach fünf Jahren noch am Leben.

Die Versorgung in dieser Zeit hat erhebliche Defizite. Darüber waren sich niedergelassene Ärzte und ihre Kollegen aus dem stationären Sektor, Vertreter der Kassen und aus der Politik bei einem vom IGES und dem Pharmaunternehmen Novartis ausgerichteten Kongress in Berlin einig.

Bessere Vergütung der Sprechenden Medizin

Aus den Vorträgen ging hervor, dass die betroffenen Frauen zumindest eine zeitlang ihr gewohntes Leben weiterführen, manchmal sogar arbeiten können. Ihre Behandlung, so ein von der Deutschen Krebsgesellschaft, Fachärzten und IGES verfasstes Vorschlagspapier, sei darauf ausgerichtet, das Fortschreiten der Erkrankung so lange wie möglich aufzuhalten und die Symptome zu verbessern.

Dabei werden Ärzten und Betreuern Steine in den Weg gelegt. "Sprechende Medizin" müsse bei den schwerkranken Patientinnen besser vergütet werden, forderte Eva Schumacher-Wulf, Herausgeberin des Brustkrebsmagazins "Mamma Mia".

Sechs bis neun Monate Wartezeit auf eine psychoonkologische Behandlung sei zu lange. "Den ersten Besuch beim Psychoonkologen sollten Patienten wenigstens erleben dürfen" sagte Schumacher-Wulf. Die Sprecherin der Betroffenen forderte zudem eine verbesserte ambulante Versorgung, eine echte digitalisierte Patientenakte und Änderungen an der frühen Nutzenbewertung neuer Arzneimittel.

Dafür sind in Deutschland das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) und der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) zuständig. Deren Haltung trifft auf Kritik der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie.

Während die Europäische Zulassungsbehörde EMA (noch in London) in Phasen progressionsfreien Überlebens (PFS) aufgrund von Arzneiinnovationen einen Nutzen für die Patientin sieht, wird das PFS in Deutschland bei der Ermittlung eines Zusatznutzens gegenüber einer Vergleichstherapie kaum berücksichtigt. Damit geht Deutschland in Europa einen Sonderweg.

Der Schaden ist konkret

Das könnte, so malen es die Autoren des IGES-Papiers an die Wand, zu Marktrücknahmen führen – auch von Medikamenten, mit denen bereits viele Patientinnen behandelt werden. Konkret betroffen ist die neue Wirkstoffgruppe der CDK4/6-Inhibitoren, die als Kombipräparate nach Auffassung der US-amerikanischen Zulassungsbehörde FDA das progressionsfreie Überleben deutlich verlängern können. Der negative Beschluss des GBA dazu ist bis 2018 befristet.

"Wir dürfen keine Substanzen verlieren wegen komischer methodischer Unglücklichkeiten", warnte Professor Diana Lüftner von der Charité. Da werde auch auf Konsensuskonferenzen nicht immer patientenorientiert diskutiert.

Schützenhilfe erhielt Lüftner von niedergelassener Seite. "Die Hoheit, den Stand des medizinischen Wissens zu definieren, sollte bei den Ärzten liegen – und nicht bei Politik, Kassen und GBA", sagte Professor Stephan Schmitz vom Berufsverband der niedergelassenen Hämatologen und Onkologen (BNHO).

Das IQWiG wird aus den Beiträgen der gesetzlich Versicherten finanziert. Christoph Rupprecht von der AOK-Rheinland/Hamburg enthielt sich daher der Kritik. Er schlug vor, die Vorteile onkologischer Zentren für die betroffenen Frauen besser nutzbar zu machen. Um die Qualität sicherzustellen, solle es eine Mindestmengenregelung auch für Patientinnen mit metastasiertem Brustkrebs geben.

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