DEGAM-Kongress

Sturzrisiko senken oder geriatrische Patienten ans Bett fesseln?

In einer Studie der Uniklinik Bonn soll ermittelt werden, wie eine digital unterstützte Sturzprävention für geriatrische Patienten helfen kann, das Sturzrisiko zu senken. Das Thema wurde beim DEGAM-Kongress durchaus kontrovers diskutiert.

Veröffentlicht:

Hannover. „Kein Test kann Stürze zuverlässig vorhersagen. Aber wir wissen, dass die Kosten für die Folgen von Sturzunfällen in den vergangenen Jahren um 130 Prozent gestiegen sind. Und dass das richtige Training die Sturzwahrscheinlichkeit um bis zu 34 Prozent senken kann.“

Das sagte Lucas Küpper von der Universitätsklinik Bonn auf dem Jahreskongress der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin in Hannover.

In einer Studie der Universitätsklinik geht es um einen Weg, wie ältere Patienten ihr Sturzrisiko verringern können. Dazu müssen die Patienten zu Hause einen digitalen Fragebogen ausfüllen und vor Ort in der Praxis einen Mobilitätstest machen, um ein speziell angepasstes Training zu erhalten. Noch läuft die Machbarkeitsstudie.

Aus den ersten Ergebnissen schließt Küpper: Eine digitale, risikoadaptierte Sturzprävention sei als Teil eines Angebots für geriatrische Patienten in einer Hausarztpraxis nötig, um das Sturzrisiko älterer Menschen zu reduzieren. Das System könnte auch auf Heimpatienten ausgedehnt werden.

Allerdings sahen manche im Auditorium auch eine Gefahr: Die alten Leute könnten durch das System fitter und mutiger werden und deshalb um so leichter stürzen. Andererseits gehe es um Lebensqualität. Man könne die Patienten nicht ans Bett fesseln, damit ihnen nichts passiert. (cben)

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Kommentare
Ulrike Messerschmied 05.10.202502:20 Uhr

Wow - die Frage in der Überschrift des Artikels verschlägt einem wirklich die Sprache!
Ich kann nur hoffen, dass diese nicht ernsthaft so bei dem DEGAM-Kongress diskutiert wurde und der Autor des Artikels sich nur im Ton vergriffen hat. Anderenfalls müsste man die Gegenfrage stellen: Geht's eigentlich noch?! Zum Glück ist die Rechtslage noch immer eindeutig: Es verbietet sich pflegefachlich wie ethisch, die persönliche Freiheit in der eigenen Bewegungfähigkeit eines Menschen (unabhängig von seinem Alter) zur Minimierung des Lebensrisikos eines Sturzes einzuschränken - und zwar grundsätzlich auch dann, wenn letzteres mit Schäden für die Gesundheit der Person einhergehen könnte. Man könnte auch sagen: Es gibt ein persönlich Recht, zu stürzen. Ich kann nur hoffen, dass dieser Grundsatz bei dem Kongress - anders als im Artikel - nicht außeracht gelassen wurde.

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