Die Vorstöße von Amazon und Co ins Gesundheitswesen alarmieren deutsche Gesundheitspolitiker. Die Ärzte müssen von den Segnungen der Technik aber noch überzeugt werden, lautetet der Tenor beim eHealth-Forum in Freiburg.
Der Fachbereich Medizin der Gießener Justus-Liebig-Universität bietet in Kooperation mit dem privaten Klinikkonzern Rhön ein neues Schwerpunktcurriculum „Digitale Medizin, eHealth und Telemedizin“ an.
Eine Garantie für den rechtzeitigen TI-Anschluss auch nach Ablauf der Bestellfrist sagt die Deutsche Telekom Arztpraxen zu. Konnektorlösungen für Kliniken sind noch in der Pipeline.
In diesen Tagen findet in Berlin die DMEA statt, Deutschlands größtes Gesundheits-IT-Event. Dort trifft sich, wem die Digitalisierung des Gesundheitswesens am Herzen liegt. Jens Spahn, der die DMEA eröffnet hat, wird so viel Aufbruch gefallen.
Bayern fordert härtere Strafen für den Diebstahl von Daten im Internet. Die Höchststrafe im Strafgesetzbuch soll von drei auf fünf Jahre angehoben werden.
Wer den Zugang zu seiner Praxis mit Kameras überwacht, bedarf dazu eines konkreten Anlasses. Allgemeine Sicherheitserwägungen genügen datenschutzrechtlich nicht, so das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Wegen Ausspähens von Daten aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat das Landgericht Berlin zwei Männer zu Geldstrafen verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az.: 501 39/13).
Zukunft schon heute: Ein KI-basierter Telefonassistent nimmt Termin- und Rezeptwünsche entgegen, wenn das Praxisteam gerade keine Zeit hat. Zwei Praxen berichten über ihre Erfahrungen mit dem smarten Assistenten von einem Berliner Start-up.
Bei der Eröffnung der Health-IT-Fachmesse DMEA hat Bundesgesundheitsminister Spahn die Kassen aufgefordert, für Zusatzfunktionen bei ihrer E-Patientenakte zu sorgen.
BÄK und KBV haben anlässlich der Europawahl ein Positionspapier mit sechs Kernforderungen veröffentlicht. Darin betonen sie, dass Patienten, und nicht der Binnenmarkt, Maßstab für die EU sein müssen.
Philips stellt in Berlin seinen Ansatz der 'adaptiven Intelligenz' vor. Diese soll im klinischen Versorgungsalltag die Vorteile der Künstlichen Intelligenz mit denen anderer Technologien bündeln.
Smarte Datenanalysen könnten künftig eine tragende Rolle bei der Früherkennung spielen. Deutsche Erwachsene sind diesen Methoden gegenüber durchaus aufgeschlossen, ergab eine Umfrage des Digitalverbands Bitkom.
Der Aufruf von Patienten im Warteraum verstößt nicht gegen die ärztliche Schweigepflicht. Vorsicht geboten ist jedoch bei Diagnoseerörterung vor Publikum sowie der Datenweitergabe an externe Dienstleister.