Wer in der Straßenbahn hinfällt und sich verletzt, hat nicht automatisch Anspruch auf Schmerzensgeld. Grundsätzlich ist nämlich jeder Fahrgast selbst dafür verantwortlich, sich in der Bahn festzuhalten und aufzupassen, dass er nicht hinfällt, heißt es in einem am Montag veröffentlichten Urteil des Amtsgerichts München.