Wenn Ärzte Widerspruch gegen eine KV-Entscheidung einlegen und vor dem Sozialgericht Recht bekommen, muss die KV ihre Anwaltskosten tragen. Dies gilt auch, wenn die Klage nur erfolgreich ist, weil sich die Rahmenbedingungen im Lauf des Rechtsstreits geändert haben, so das Bundessozialgericht (BSG).