Der Trend ist seit Jahren zu beobachten: Existenzgründer zahlen für Arztsitze in Gemeinschaftspraxen, die heute Berufsausübungsgemeinschaftgen genannt werden, tendenziell höhere Preise als für Einzelpraxen.
Arztpraxen mit Patientenparkplatz müssen diesen nicht völlig frei von Schnee und Eis halten. Den Nutzern ist es zumutbar, dass sie auf rutschige Stellen achten und diese gegebenenfalls umgehen oder übersteigen.
Rund 930.000 Euro hat die KKH Allianz 2011 von betrügerischen Leistungserbringern eingetrieben. Dies sei aber nur die Spitze des Eisbergs, kritisierte KKH-Chef Ingo Kailuweit.
Ärzte, die Opfer von Abzockversuchen mit dubiosen Brancheneinträgen wie von der 'Gewerbeaufsicht-Zentrale' sind, können nun hoffen. Ein Gericht spricht von Irreführung und unlauterem Geschäftsgebaren. Gegen die unseriösen Verträge können sich Betroffene wehren.
Ein evidenter Verstoß gegen das Alimentationsprinzip - so lautet das Verdikt des Bundesverfassungsgerichts zur Besoldung von W 2-Professoren in Hessen. Das in der vergangenen Woche ergangene Urteil wird in der ganzen Republik und wohl für alle drei Besoldungsstufen Folgen haben.
Deutschland braucht Geld für den Rettungsschirm und muss deswegen an anderer Stelle sparen. Bluten soll auch der Gesundheitsfonds. Für den Präsidenten des Bundessozialgerichtes ein Unding.
Mehr Freiheiten bei der Zulassung und größere Flexibilität bei der Gründung von Zweigpraxen: Das neue Versorgungsstrukturgesetz bietet niedergelassenen Ärzten - vor allem in Kooperationen neue Möglichkeiten.
Einmal Armee, immer Armee? Von wegen, sagt das Bundesverwaltungsgericht und kippt die bestehende Rechtsprechung: Bundeswehrärzte können damit den Kriegsdienst verweigern.
Aus Nordrhein-Westfalen wird es keine Normenkontrollklage gegen das Versorgungsstrukturgesetz geben. Die Landesregierung wird den Verzicht auf eine Konvergenz der Honorare also nicht verfassungsrechtlich prüfen lassen.
Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit sind nur dann steuerfrei, wenn sie konkret abgerechnet werden. Eine Einzelabrechnung ist 'grundsätzlich unverzichtbar', heißt es in einem jetzt schriftlich veröffentlichten Leitsatzurteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München.
Wenn ein Patient nicht zum vereinbarten Termin bei einem Arzt erscheint (hier ging es um einen Dermatologen), so muss der Kranke nicht ohne Weiteres ein Ausfallhonorar zahlen.
Bloße Selbstüberschätzung macht Ärzte nicht automatisch unzuverlässig. Auf den Antrag einer Ärztin, die auch Hebamme ist, ordnete daher das Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen an, dass ihre Approbation bis auf Weiteres nicht ruht.