Kritik an Krebsregister

BLÄK-Vize Botzlar: „Experten benötigen Daten“

Die Bayerische Landesärztekammer fordert eine Reformierung des Bayerischen Krebsregisters. Die Kritik: Meldende Ärzte haben keinen Zugriff auf die eigenen Daten.

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Alle Ärzte sowie Krankenhäuser im Freistaat sind dazu verpflichtet, Diagnosen einer Krebserkrankung sowie darauffolgende Befunde und Behandlungen ans Krebsregister zu melden. Die Kritik aus der Kammer: Sie selbst können kaum auf die Daten für die Versorgung zugreifen.

Alle Ärzte sowie Krankenhäuser im Freistaat sind dazu verpflichtet, Diagnosen einer Krebserkrankung sowie darauffolgende Befunde und Behandlungen ans Krebsregister zu melden. Die Kritik aus der Kammer: Sie selbst können kaum auf die Daten für die Versorgung zugreifen.

© metamorworks / stock.adobe.com

Hof. „Das Bayerische Krebsregister muss dringend reformiert werden, denn es verfehlt entscheidende Ziele, welche mit der Krebsregistrierung verbunden sind“, forderte Dr. Andreas Botzlar, 1. Vizepräsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK), beim 80. Bayerischen Ärztetag in Hof.

Verabschiedet worden war das Gesetz für das bayernweite Krebsregister im Landtag 2017, dahinter steht die Idee, alle Krebserkrankungen sowie ihre Behandlungen zentral und einheitlich zu erfassen. Alle Ärzte sowie Krankenhäuser im Freistaat sind seither dazu verpflichtet, Diagnosen einer Krebserkrankung sowie darauffolgende Befunde und Behandlungen zu melden.

Kontroverse um Datenschutz

Gleichzeitig stand schon vor Verabschiedung des Gesetzes eine Kontroverse um datenschutzrechtliche Fragen im Raum. Nur in einer Vertrauensstelle beim Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) können deshalb bei Bedarf Daten, die einen Patienten identifizieren, sowie medizinische Daten zusammengeführt werden.

In einer Pressemeldung der BLÄK heißt es nun: Grundsätzlich solle die Krebsregistrierung etwa die leitliniengerechte Versorgung von Krebspatienten unterstützen, zur Erforschung von Krebserkrankungen beitragen und die interdisziplinäre Zusammenarbeit bei der Krebsbehandlung fördern. Dies aber sei unter den derzeitigen Bedingungen nicht möglich.

„Unverständlich ist, dass Ärzte und Kliniken nicht jederzeit auf Daten zugreifen können, die sie selbst aufgrund der Meldepflicht in das Krebsregister eingespeist haben und welche von allen mitversorgenden Kollegen fortgeschrieben werden“, wird Botzlar zitiert. Für die Generierung von Wissen und um Innovationen zu fördern, benötigten Krebsexperten Daten. Beklagt hatten Mediziner diesen Umstand auch Anfang November 2020 im Rahmen einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bayerischen Landtags.

Arbeit der Comprehensive Cancer Center erschwert

Zudem kritisiert der Vizepräsident, dass die Datenbanken der sechs regionalen Krebsregister der Universitätsklinika im Freistaat bis spätestens 2023 aufgelöst werden müssen. Dies erschwere die Aufgabe der Comprehensive Cancer Center der Unikliniken, regionale Versorgungsnetze abzubilden, Befunde in den Versorgungsketten zu übermitteln, Leitlinienabweichungen zu bewerten sowie Versorgungs- und Forschungsschwerpunkte und Biobanken zu unterstützen.

Auch hier geht es um Datenschutzrechtliches, hinterfragt hatte seinerzeit unter anderem der bayerische Landesbeauftragte für Datenschutz, Thomas Petri, in welcher Beziehung klinische Patientenregister in den einzelnen Krankenhäusern zum zentralen Krebsregister stünden, und ob ein Abgleich beider Datenbanken Patienten identifizierbar mache. (mic)

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