Forschungspolitik

Baden-Württemberg will dem Bund bei Gesundheitsdaten Beine machen

Das Landeskabinett hat die Roadmap Gesundheitsdatennutzung Baden-Württemberg verabschiedet. Das Ländle will Druck auf den Bund ausüben, damit die Medizinforschung weniger Datenschutz-Hürden zu nehmen hat.

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels Veröffentlicht:
Big Data und Künstliche Intelligenz – nicht nur für die industrielle medizinische Forschung sind Echtdaten aus der medizinischen Versorgung ein Schatz, der eine Vielzahl an Innovationen verspricht. Bisher stehen zumindest der Industrie regelhaft noch hohe datenschutzrechtliche Hürden für die Nutzung dieser Daten im weg. Das will Baden-Württemberg nun ändern.

Big Data und Künstliche Intelligenz – nicht nur für die industrielle medizinische Forschung sind Echtdaten aus der medizinischen Versorgung ein Schatz, der eine Vielzahl an Innovationen verspricht. Bisher stehen zumindest der Industrie regelhaft noch hohe datenschutzrechtliche Hürden für die Nutzung dieser Daten im Weg. Das will Baden-Württemberg nun ändern.

© Production Perig / stock.adobe.com

Stuttgart. Baden-Württemberg ist nicht nur die Heimat des bundesweit größten Medizintechnikstandortes, sondern ist auch Standort namhafter Pharma- und Biotechnologie sowie universitärer Spitzenforschung.

Doch das Innovationspotenzial ist angesichts der Möglichkeiten, die die umfassende Analyse von Unmengen an Gesundheitsdaten (Big Data) mittels Künstlicher Intelligenz (KI) für die Diagnostik und Therapien zur Behandlung von seltenen Erkrankungen oder chronischen Krankheiten wie Diabetes, Herzinsuffizienz oder Krebs versprechen, noch lange nicht ausgeschöpft.

Ein riesengroßer Hemmschuh – auch im EU-Vergleich – stellt für die deutschen Unternehmen nicht nur im Südwesten der Republik das Wirrwarr an unterschiedlichen Datenschutzanforderungen zur Nutzung ebenjener Gesundheitsdaten dar. Die Berliner Ampel-Koalitionäre haben sich für diese Legislaturperiode das Schaffen eines Gesundheitsdatennutzungsgesetzes ins Lastenheft geschrieben. Dieses Vorhaben will Stuttgart nun beschleunigen und maßgeblich unterstützen.

Als Vehikel will die Landesregierung einen Datenraum Gesundheit entwickeln, der unter Berücksichtigung von Datenschutz und Datensicherheit attraktive Bedingungen für die Nutzung von Daten verwirklicht, wie sie in der „Roadmap Gesundheitsdatennutzung Baden-Württemberg“ darstellt, die das Stuttgarter Landeskabinett vor Kurzem verabschiedet hat.

Landeskurs mit standortpolitischen Aspekten

Der Motivationsdruck für die Stuttgarter Landesregierung ist hoch. Denn der Medizintechnikindustrie im Ländle treibt nicht nur die novellierte EU-Medizinprodukteverordnung mit teils ungeklärten regulatorischen Anforderungen und drohenden Produkt- sowie Innovationsengpässen die Sorgenfalten auf die Stirn.

Zur Erinnerung: Mit einem Brandbrief haben sich vor einem halben Jahr die baden-württembergische Landeswirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) und Kabinettskollege Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) an EU-Gesundheitsminiserin Stella Kyriakides und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen gewandt. Nun sollen die medizinrelevanten Unternehmen nicht auch noch länger unnötig bei der Gesundheitsdatennutzung gebeutelt werden.

„Die Weiterentwicklung der Medizin ist deshalb in hohem Maße davon abhängig, dass Daten, die in der medizinischen Versorgung, der klinischen Forschung, in klinischen Studien, im Rahmen von Produktentwicklungen oder von Patientinnen und Patienten selbst erhoben wurden, erfasst, zugänglich und nutzbar gemacht werden.

Ebenso wird im Bereich der Gesundheitsindustrie der Zugang zu qualitativ hochwertigen Gesundheitsdaten für Pharma, Medizintechnik und Biotechunternehmen mehr und mehr zum entscheidenden Standortfaktor. Verfügbarkeit und Nutzbarkeit von Daten sind zentral für Unternehmensforschung und Innovationsprozesse“, steht es in der Roadmap geschrieben.

Datenraum soll auf bwHealth-Cloud aufsetzen

Die Landesregierung ist sich der Sensibilität des Themas Gesundheitsdatennutzung bewusst und konzediert explizit, bei diesen handle es sich um besonders sensible Daten, die einen besonderen Schutz erfordern. Patienten müssten darauf vertrauen können, dass ihre Daten und deren Nutzung strengen Vorgaben zu Datenschutz unterliegen und entsprechende effektive Maßnahmen zur Sicherstellung der Daten- und Cybersicherheit ergriffen werden.

„Der Schutz der Einzelnen und das Patientenwohl müssen bei der digitalen Nutzung von Gesundheitsdaten zentral sein“, heißt es. Im Koalitionsvertrag habe man es sich zum Ziel gesetzt, einen Datenraum Gesundheit zu entwickeln, bei dem Datenschutz, Datensicherheit und attraktive Bedingungen für die Nutzung von Daten im Vordergrund stehen. Ziel seien leistungsfähige, datenschutzkonforme und aufeinander abgestimmte digitale Plattformen.

Aufbauend auf den Erfahrungen und Möglichkeiten der bwHealth-Cloud will die Landesregierung gemeinsam mit dem Forum Gesundheitsstandort die Etablierung eines kohärenten, sicheren Cloud-Konzeptes für die Speicherung von Gesundheitsdaten im Land unter Einbeziehung der Universitätsmedizin und zusammen mit externen wirtschaftlichen Partnern prüfen und vorantreiben.

Einbindung des Bundesdatenschutzbeauftragten

Laut Roadmap soll das Forum Gesundheitsstandort BW über den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) Stefan Brink die Datenschutzkonferenz bitten, geeignete Verfahrensregelungen für die Bearbeitung und Entscheidungsfindung bei der Beteiligung mehrerer Aufsichtsbehörden sowie einheitliche Vorgaben zu Anonymisierung und Pseudonymisierung von Gesundheitsdaten zu erarbeiten.

Brink wird dabei bei Professor Ulrich Kelber, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), nicht auf taube Ohren stoßen. Denn als inhaltlichen Schwerpunkt seiner Tätigkeit hat Kelber bei der turnusgemäßen Übernahme des Vorsitzes über die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) anfang des Jahres das Thema Forschungsdaten – und in diesem Kontext vor allem die deutschlandweite Harmonisierung – benannt.

Zusätzlich solle sich das Forum Gesundheitsstandort auf Bundesebene für die Einrichtung eines entscheidungsbefugten Gremiums oder einer entscheidungsbefugten Stelle bei Uneinigkeit mehrerer Aufsichtsbehörden einsetzen. Auf der Aufgabenliste stehe auch die Überprüfung des finnischen Modells eines One-Stop-Shops für die Beantragung des Zugangs zu Gesundheits- und Sozialdaten auf Anwendbarkeit – bei positivem Ergebnis verbunden auf Bundesebene mit der Initiierung und Errichtung einer entsprechenden zentralen Anlaufstelle in Verbindung mit dem avisierten Gesundheitsdatennutzungsgesetz.

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