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Rheinland-Pfalz

Flutkatastrophe: Psychotherapeutische Akutbehandlung auch per Videosprechstunde

Menschen, die im Landkreis Ahrweiler wohnen und vom Hochwasser betroffen sind, können sich per Video psychotherapeutisch behandeln lassen. Die KV Rheinland-Pfalz hat mit den Krankenkassen diese Sonderregelung vereinbart.

Veröffentlicht:

Mainz. Für die Durchführung und Abrechnung einer psychotherapeutischen Akutbehandlung ist normalerweise ein persönlicher Kontakt zwingend erforderlich. Da viele Menschen im Landkreis Ahrweiler, die vom Hochwassser betroffen sind, schnell psychologische Hilfe benötigen, hat die KV Rheinland-Pfalz (KV RLP) mit den rheinland-pfälzischen Krankenkassen eine bis zum 30. September gültige Sondervereinbarung getroffen.

Bis dahin dürfen Psychotherapeutinnen und -therapeuten den Menschen mit Wohnsitz im Landkreis Ahrweiler eine psychotherapeutische Akutbehandlung per Video anbieten. Vor Beginn der ersten Therapie müssen sich die Therapeutinnen und Therapeuten nur bei der KV RLP melden und die Behandlung per Video mitteilen. Die KV stellt den Krankenkassen dann eine Übersicht der abrechnenden Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zur Verfügung, teilt die KV RLP mit.

Die Ausnahmeregelung gelte ausschließlich für gesetzlich krankenversicherte Flutopfer, die ihren Wohnsitz im Landkreis Ahrweiler haben, betont die KV. Die Abrechnung erfolge unter der Sonderziffer 35152F und werde im Formblatt 3 (Konto 996) unter Kapitel 35 ausgewiesen, erklärt die KV. (ato)
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