Infektionsschutz

Maskenpflicht für Praxispersonal fällt auch in Baden-Württemberg

Mit der Maskenpflicht im Februar fällt im Ländle auch der vorgeschriebene Schutz für Beschäftigte in Arztpraxen. Das Land kassiert nun alle Auflagen.

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Eine FFP2-Maske liegt auf einem Gehweg.

Auch im Südwesten fallen die Masken, zumindest die Pflicht, sie zu tragen.

© Marijan Murat / dpa

Stuttgart. Baden-Württemberg wird auch die letzten Corona-Auflagen kassieren, über die es selbst entscheiden kann: Ab Februar müssen die Beschäftigten in Arztpraxen und anderen ambulanten medizinischen Einrichtungen im Land keine Masken mehr tragen. Eine entsprechende Lockerung sei Teil der geplanten Corona-Verordnung, sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums am Freitag.

Für Patienten und Besucher gilt die Maskenpflicht allerdings nach aktuellem Stand auch weiterhin bis zum 7. April. Zuvor hatte Bayern am Donnerstag ein Ende der Maskenpflicht für Praxispersonal verkündet.

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Offiziell soll die Corona-Verordnung am Dienstag (24. Januar) beschlossen werden, sie träte dann am 31. Januar in Kraft. Auch in Obdachlosenheimen müsste dann kein Mund-Nasen-Schutz mehr getragen werden. Ebenfalls wird von diesem Tag an die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr aufgehoben. Das hatte die Landesregierung bereits Mitte Januar mitgeteilt, die Regelung für Praxen dabei aber offengelassen.

Damit wären mit der neuen Corona-Verordnung alle Regelungen, die das Land erlassen kann, aufgehoben. Weitere Auflagen wie die Maskenpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen oder die Vorschrift für Patienten und Besucher von Arztpraxen werden ebenso vom Bund entschieden wie die Testpflichten in Kliniken und Pflege- sowie Altenheimen.

Keine weitere Notwendigkeit zur Pflicht

„In der aktuellen epidemiologischen Lage – Übergang von der Pandemie in die Endemie – besteht aus infektiologischer Sicht keine Notwendigkeit für eine Fortgeltung der an die Bevölkerung gerichteten Maskenpflichten in der Corona-Verordnung“, heißt es zur geplanten Regelung in der Kabinettsvorlage des Ministeriums. „Insofern ist der Übergang zur Nutzung von Masken in Eigenverantwortung möglich.“ Es reiche derzeit aus, das Tragen des Mund-Nase-Schutzes vor allem in öffentlich zugänglichen Innenräumen und im Nahverkehr zu empfehlen.

Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Michael Preusch, begrüßte die Aufhebung der Maskenpflicht für das Personal in den Arztpraxen. Der Sozialminister solle sich nun beim Bundesgesundheitsminister dafür einzusetzen, dass auch die Testnachweis- und Maskenpflichten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen aufgehoben oder deutlich gelockert werden.

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Die Corona-Regeln des Bundes sind noch bis zum 7. April gültig. Sie schreiben unter anderem vor, dass Fahrgäste in Fernzügen und -bussen eine Maske tragen müssen. Die Regeln für den Nahverkehr erlassen die Länder. Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach hatte ein vorzeitiges Ende der Maskenpflicht in Fernzügen zum 2. Februar angekündigt. (dpa/eb)

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