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„Verwässerung“

Folgen der Krankenhausreform: Medizinischer Dienst fürchtet um die Patientensicherheit

Ein Kompromiss, der zulasten der Patientensicherheit gehen könnte? Der Medizinische Dienst (MD) Nord befürchtet, dass die von den Bundesländern geforderten Öffnungsklauseln dies bewirken könnten.

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Der MD Nord befürchtet Qualitätseinbußen durch die von den Ländern bei der Klinikreform geforderten Öffnungsklauseln.

Der MD Nord befürchtet Qualitätseinbußen durch die von den Ländern bei der Klinikreform geforderten Öffnungsklauseln.

© th-photo / stock.adobe.com

Hamburg. Die von manchen Bundesländern geforderten Öffnungsklauseln bei der Krankenhausreform stoßen beim Medizinischen Dienst (MD) Nord auf Kritik. Dort befürchtet man eine „Verwässerung“ zulasten der Patientensicherheit.

"Es droht, dass die Sicherheit der Patientinnen und Patienten aufs Spiel gesetzt wird, nur um eine Einigung beim Krankenhausreform-Gesetz doch noch zu erreichen", sagte der leitende Arzt des MD Nord, Dr. Bernhard van Treeck. Er befürchtet, dass die Öffnungsklauseln dazu führen, dass der MD als Prüfinstanz der geplanten Leistungsgruppen entfallen könnte. Van Treeck hält dies auch aus ärztlicher Sicht für bedenklich. In einem wettbewerblich orientierten System ohne externe Qualitätssicherung würden Klinikträger nach seiner Überzeugung zulasten der Ärzte und Pflegekräfte einsparen.

„Keine Qualitätssicherung per Selbsterklärung!“

Für Dr. Andreas Krokotsch, Leiter der Krankenhausabteilung beim MD Nord, entsteht bei den derzeitigen Verhandlungen um die Reform der Eindruck, dass Politiker um ihre Wahlkreise fürchten, weil Kliniken die Schließung droht. Nach seiner Darstellung sind viele Klinikärzte für die MD-Prüfungen dankbar, weil sie damit die Erwartung verbinden, zu mehr qualifiziertem Personal zu kommen.

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Er warnte: „Eine Qualitätssicherung per Selbsterklärung der Krankenhäuser, wie Nordrhein-Westfalen das praktiziert, kann es nicht sein.“ Er warb für die MD-Prüfungen, weil diese zu mehr Qualität führten. (di)

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