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Bundesregierung erweitert Katalog

Kniegelenk kaputt im Profifußball: Das kann bald als Berufskrankheit gelten

Die Regierung erkennt die Läsion der Rotatorenmanschette der Schulter, chronische obstruktive Bronchitis mit Emphysem durch Quarzstaub und die Gonarthrose bei Berufsfußballerinnen und -fußballern als Berufskrankheiten an.

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Knie eines Fußballspielers wird gekühlt

Kniegelenk-Arthrosen von Berufsfussballern hat die Bundesregierung neu in den Katalog der Berufskrankheiten aufgenommen.

© Jürgen Fromme/augenklick//picture alliance

Berlin. Beschäftigte im Maler-, Stuckateur- und Trockenbauhandwerk können von Läsionen der Rotatorenmanschette betroffen sein. Dieses Krankheitsbild, dass nach intensiven Schleif- und Überschultertätigkeiten auftreten kann, soll künftig als Berufskrankheit anerkannt werden können. Auf die entsprechende Verordnung hat sich das Bundeskabinett am Mittwoch geeinigt.

Ebenfalls neu in den Katalog der Berufskrankheiten soll die Gonarthrose bei Profi-Fußballerinnen und -fußballern sowie die Chronische obstruktive Bronchitis einschließlich Emphysem durch Quarzstaubexposition. Auf die Unfallversicherungsträger kommen damit in den ersten fünf Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung rund 80 Millionen Euro im Jahr an Mehrkosten zu. Die Verordnung benötigt noch die Zustimmung des Bundesrates.

Mit der sechsten Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung trage die Bundesregierung den neuen medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen über diese Erkrankungen Rechnung, sagte ein Regierungssprecher. Die Verordnung schaffe Rechtssicherheit bei den Betroffenen selbst, aber auch bei den Unfallversicherungsträgern und Sozialgerichten.

Verordnung schafft Rechtssicherheit

Mit der Verordnung stellt die Regierung zudem klar, dass die wissenschaftlichen Empfehlungen, die wissenschaftlichen Stellungnahmen und Abschlussvermerke des Ärztlichen Sachverständigenbeirats Berufskrankheiten beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales bei der Prüfung des Vorliegens einer Berufskrankheit herangezogen und angewendet werden müssen.

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Diese enthielten wichtige Informationen der medizinischen Wissenschaft dazu, wie die Tatbestandsmerkmale der jeweiligen Berufskrankheit sowohl grundsätzlich als auch auf die jeweiligen Einzelfälle bezogen zu verstehen seien.

Ausweislich Zahlen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung wurden im Jahr 2023 in 72.630 Fällen eine Berufskrankheit anerkannt. Als Verdachtsfälle angezeigt waren 145.359. Ein Jahr zuvor hatte es noch 370.141 Anzeigen auf Anerkennung einer Berufskrankheit gegeben. 199.542 Male wurde denen stattgegeben. Renten aufgrund von Berufskrankheiten gab es in den vergangenen beiden Jahren jeweils rund 4.800. (af)

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