Reformdebatte

AOK legt Konzept zu Vorhaltepauschalen in Kliniken vor

Die von der Ampel angekündigten Reformen bei Krankenhausplanung und Vorhaltefinanzierung müssen laut AOK Hand in Hand gehen. Jetzt hat die Kasse dargelegt, wie das gehen könnte – und welche Rolle die Länder dabei spielen.

Veröffentlicht:
Im Fokus von Politik und Kassen: die geplante Reform der Krankenhauslandschaft.

Im Fokus von Politik und Kassen: die geplante Reform der Krankenhauslandschaft.

© Stefan Sauer/dpa

Berlin. Zur Finanzierung von Notfallversorgung, Pädiatrie und Geburtshilfe will die Ampel die Klinik-Fallpauschalen um erlösunabhängige Vorhaltepauschalen ergänzen. Auf diese Weise sollen die entsprechenden Häuser und Abteilungen vor dem Aus bewahrt und die Versorgungsangebote flächendeckend aufrechterhalten werden.

Erste Vorschläge, wie das gelingen könnte, hat die von der Bundesregierung im Mai 2022 eingesetzte Expertenkommission zur Krankenhausreform kürzlich für die stationäre Pädiatrie präsentiert.

Lesen sie auch

G-BA soll Vorarbeiten übernehmen

Am Mittwoch legten die Ortskrankenkassen nach – und stellten ihr Konzept zur Ausgestaltung der Vorhaltepauschalen vor. Es enthalte Vorschläge, „wie die im Koalitionsvertrag vorgesehene Reform der Vorhaltefinanzierung in Verbindung mit einer Reform der Krankenhausplanung umgesetzt werden kann“, teilte der AOK-Bundesverband mit. Beides müsse „Hand in Hand gehen“, so Verbandschefin Dr. Carola Reimann.

Konkret schlägt die AOK zunächst eine Reihe von Festlegungen im Gemeinsamen Bundesausschuss vor. Die dort vertretenen „Bänke“ sollen eine bundeseinheitliche Planungssystematik entwickeln. Auf dieser Grundlage soll entschieden werden, welche Leistungsbereiche für die Vorhaltefinanzierung infrage kommen.

Lesen sie auch

Personelle und technische Ausstattung entscheidend

Bezahlt werden sollen die Vorhaltekosten über Strukturpauschalen. Diese sollten an konkrete Anforderungen bei der personellen und technischen Ausstattung eines Krankenhauses geknüpft sein, erläuterte Reimann. Auf diese Weise ließen sich „echte Impulse“ setzen, um die Krankenhauslandschaft zu modernisieren.

Eine Doppelfinanzierung von Vorhaltekosten aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung sei unbedingt zu vermeiden, sagte Reimann. Deshalb seien die Mittel für die Strukturpauschalen über eine Ausgliederung aus den DRG-Fallpauschalen zu refinanzieren. Damit würden zugleich Anreize beschränkt, dass medizinisch nicht notwendige Operationen „aus rein ökonomischen Gründen“ erbracht würden. Derzeit stelle das „ein großes Problem“ dar, so Reimann.

Die Bundesländer sollen dem Modell zufolge Versorgungsaufträge an die Krankenhäuser erteilen. Die Zuweisungen sollen wiederum an Vorhaltepauschalen gekoppelt sein. Die Krankenhäuser sollen die Vorhaltepauschale dann über einen beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) eingerichteten Sonderfonds abrufen.

Budgetverhandlungen und Vorhaltefinanzierung trennen

„Mit unserem Modell wird eine weitere Verkomplizierung der Budgetverhandlungen zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen verhindert“, zeigte sich Reimann überzeugt. So wäre die Vorhaltefinanzierung künftig nicht Gegenstand der Budgetverhandlungen zwischen Kassen und Kliniken vor Ort. Stattdessen teilten die Länder jedem Krankenhaus seine Versorgungsaufträge mit.

Die Krankenhäuser erhielten bei Umsetzung der Vorschläge mehr Planungssicherheit, so Reimann. Der Einfluss der Länder auf die Gestaltung einer bedarfsgerechten Kliniklandschaft werde ebenfalls gestärkt. Die AOK-Gemeinschaft habe ihre Vorschläge bereits an die Regierungskommission übermittelt. (hom)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Fünf Jahre Digitale Gesundheitsanwendungen

Dritter DiGA-Report bestätigt das deutsche Erfolgsmodell

Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: Rückgang der generalisierten tonisch-klonischen Anfälle unter Cannabidiol + Clobazam

© Springer Medizin Verlag , modifiziert nach [1]

Real-World-Daten aus Deutschland zum Lennox-Gastaut- und Dravet-Syndrom

Cannabidiol in der klinischen Praxis: vergleichbare Wirksamkeit bei Kindern und Erwachsenen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Jazz Pharmaceuticals Germany GmbH, München

Chronisch kranke Kinder

Mangelernährung frühzeitig erkennen und konsequent angehen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Danone Deutschland GmbH, Frankfurt/Main
Rett-Syndrom: früh diagnostizieren, Betroffene bestmöglich fördern und Familien entlasten

© Olia / Generated with AI / stock.adobe.com

Neurologische Entwicklungsstörung

Rett-Syndrom: früh diagnostizieren, Betroffene bestmöglich fördern und Familien entlasten

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Acadia Pharmaceuticals (Germany) GmbH, München
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

New Orleans

Herzkongress ACC 2026: Das sind die wichtigen neuen Studien

Insbesondere Clindamycin, Fluorchinolone und Flucloxacillin

Antibiotika wirken sich offenbar langfristig auf das Darmmikrobiom aus

Lesetipps
5 Blutproben in Röhrchen

© Pixel-Shot / Stock.adobe.com

Chronische Erkrankungen

Diese fünf Biomarker weisen auf Multimorbidität hin