Kinder-Richtlinie

Psychosoziale Anamnese bleibt außen vor

Die Neufassung der Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 ist in Kraft. Pädiater kritisieren: Bei der Reform wurde Wesentliches versäumt.

Raimund SchmidVon Raimund Schmid Veröffentlicht:
Früherkennungsuntersuchung: Seit Donnerstag gelten neue Regeln. Die EBM- Anpassung hingegen steht noch aus.

Früherkennungsuntersuchung: Seit Donnerstag gelten neue Regeln. Die EBM- Anpassung hingegen steht noch aus.

© Dan Race / fotolia.com

KÖLN. Bei der Neufassung der GBA-Richtlinie für die Kinder-Früherkennungsuntersuchungen ist ein wesentlicher Wunsch der Kinder- und Jugendärzte abgeschmettert worden: Die Möglichkeit, mit Hilfe eines etablierten Fragebogens eine ausführliche psychosoziale Anamnese bei entwicklungsgefährdeten und sozial benachteiligten Kindern vorzunehmen, hat keinen Eingang gefunden.

Damit sei die Möglichkeit, Kinder und Jugendliche "in einem ganzheitlichen Kontext unter Berücksichtigung der Aufwachsbedingungen" wahrzunehmen, einmal mehr auf der Strecke geblieben, kritisiert Dr. Thomas Fischbach, Präsident des Berufsverbands der Kinder-und Jugendärzte (BVKJ), im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung".

Die nur geringfügig verbesserten Möglichkeiten der Vertragsärzte, psychosoziale Aspekte bei den Kindervorsorgen einzubeziehen, reichten nicht aus.

Ärzte kontra GKV-Spitzenverband

Die neu gefasste Kinder-Richtlinie ist am Donnerstag in Kraft getreten (die "Ärzte Zeitung" berichtete in ihrer App-Ausgabe). Sie enthält Verbesserungen etwa bei den Untersuchungen zur Entwicklung der Sprache, der Motorik sowie der Sehleistung. Außerdem sieht sie ein Mukoviszidose-Screening für alle Neugeborenen vor.

Der BVKJ hatte sich im Vorfeld mit der KBV dafür eingesetzt, anerkannte Checklisten – insbesondere den Mannheimer Fragebogen – als Instrument für eine strukturierte Sozialanamnese neu in das Kinder-Früherkennungsprogramm mit aufzunehmen.

Die Checklisten wären für die Vertragsärzte hilfreich, Verhaltensauffälligkeiten oder Risiken für psychische Störungen frühzeitig zu erkennen, meint KBV-Vize Regina Feldmann. Der GKV-Spitzenverband sieht die Instrumente hingegen nicht als evidenzbasiert an.

Letztlich kamen die Ärztevertreter im GBA nicht durch, obwohl die Kassen bei den neuen Vorsorgen im Rahmen von Selektivverträgen diese Fragebögen schon lange akzeptieren und honorieren.

Damit werden die Pädiater nun "ihrer vorhandenen Mittel beraubt, eine hochwertige psychosoziale Diagnostik zu machen", kritisiert Professor Ronald Schmid, Vizepräsident im BVKJ.

Durchsetzen konnten sich KBV und BVKJ dagegen mit ihrem Vorschlag, Interaktionsbeobachtungen zwischen Eltern und Kind als Standard bei den neuen Vorsorgen einzuführen. Damit werde es leichter, Interaktionsstörungen frühzeitig zu erkennen und "Schaden vom Kind abzuwenden", zeigt sich BVKJ-Sprecher Dr. Hermann Josef Kahl überzeugt.

"Gelbes Heft" überarbeitet

Auf positive Resonanz stößt auch die neue Teilnehmerkarte, die als loses Dokument dem sogenannten "Gelben Heft" beiliegt und auf der die jeweils erfolgte Untersuchung bestätigt werden kann.

Für Eltern ist es mit der Karte künftig möglich, etwa bei einer Kindertagesstätte die Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen zu belegen, ohne dabei die vertraulichen Informationen aus dem Früherkennungsheft preisgeben zu müssen.

Da die Kliniken bereits seit 1. September die neuen "Gelben Hefte" an die Eltern von Neugeborenen ausgeben, werden sie auch bald in die Praxen kommen. Da aber die EBM-Anpassung wie berichtet noch aussteht, dürfen die neuen Vorsorgen noch nicht abgerechnet werden.

Die KBV empfiehlt daher den Vertragsärzten bis auf Weiteres, die Früherkennungsuntersuchungen nach dem alten Standard vorzunehmen, diese aber bereits in das neue "Gelbe Heft" einzutragen. Auch das alte Heft kann so lange weitergeführt werden, bis das Honorar für die Inhalte der neuen Kinder-Richtlinie feststeht.

Bezugswege für das neue "Gelbe Heft":

http://tinyurl.com/grdfrx9

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Der "große Wurf" enttäuscht

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