Direkt zum Inhaltsbereich

Kritik an Koalitionsplänen

Verbraucherschützer wenden sich gegen kommerzielle Arztterminvermittlung

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hält nichts von der Idee, private Anbieter von Online-Terminen beim Arzt zu fördern – Beitragsgelder gehörten sinnvoller eingesetzt.

Veröffentlicht:
Per Mausklick Termin buchen? Verbraucherschützer kritisieren Pläne für eine Zusatzvergütung bei kommerzieller Arztterminvermittlung.

Per Mausklick Termin buchen? Verbraucherschützer kritisieren Pläne für eine Zusatzvergütung bei kommerzieller Arztterminvermittlung.

© Andrey Popov / stock.adobe.com

Berlin. Verbraucherschützer haben sich gegen die Vermittlung von Arztterminen über Privatanbieter ausgesprochen. „Ein Geschäftsmodell, das bereits funktioniert, muss nicht zusätzlich subventioniert werden, zumal es sich hier um Geldmittel der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler handelt“, sagte der Leiter des Teams Gesundheit und Pflege beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), Thomas Moormann, am Dienstag.

Lesen sie auch

Patientinnen und Patienten, die einen Arzttermin benötigten, nutzten dafür bereits immer häufiger digitale Angebote, betonte Moormann. Sie ersparten sich dadurch mitunter lange Wartezeiten. Problematisch sei, dass bei kommerziellen Terminvermittlungsdiensten der Umgang mit schützenswerten Daten zum Gesundheitszustand oft unklar und für den Einzelnen schwer zu durchschauen sei.

„Klare gesetzliche Vorgaben nötig“

Damit die Online-Vermittlung für einen Termin beim Haus- oder Facharzt „schnell, bequem und gleichzeitig sicher für die Patientinnen und Patienten“ von statten gehe, brauche es klare gesetzliche Vorgaben und Standards für die Terminvermittlung über private Anbieter, forderte der vzbv-Experte. Dazu gehöre etwa das generelle Verbot von Tracking, Werbung und Registrierungspflicht. Auch dürfe niemand mangels Alternativen in die Online-Terminvermittlung gezwungen werden.

Sinnvoller als die Förderung kommerzieller Angebote wäre eine Weiterentwicklung des Online-Angebots der Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen, so Moormann. Denkbar sei eine direkte Anbindung der 116117 an die Terminvermittlung in den Arztpraxen, schlug Moormann vor.

Lesen sie auch

In der Ampel gibt es Überlegungen für eine finanzielle Förderung von Arztpraxen, die private Online-Terminvermittlungsdienste nutzen. Geregelt werden könnte dies über eines der von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) angekündigten „Versorgungsgesetze“. Zuletzt hatten sich auch mehrere Ärzteverbände gegen eine Terminvergabe über Privatanbieter positioniert. (hom)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Neuer WIdO-Bericht

AOK dringt auf Qualitätssicherung in der Heilmittelversorgung

Das könnte Sie auch interessieren
Der Gesundheitsdialog

© Janssen-Cilag GmbH

J&J Open House

Der Gesundheitsdialog

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

© Springer Medizin

Johnson & Johnson Open House-Veranstaltung am 26. Juni 2025 beim Hauptstadtkongress

Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
J&J Open House beim Hauptstadtkongress

© [M] Springer Medizin Verlag

Video zur Veranstaltung

J&J Open House beim Hauptstadtkongress

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

© Paolese / stock.adobe.com (Model mit Symbolcharakter)

Neuer Therapieansatz bei erektiler Dysfunktion

Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Kranus Health GmbH, München

Weniger Bürokratie

Wie nützt Digitalisierung?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7].  Pfizer Deutschland GmbH

© Pfizer Deutschland GmbH

Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Pfizer Pharma GmbH, Berlin
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Krisenresilienz

Stromausfall in Reutlingen: Eine Ärztin schildert ihre Erfahrungen

Fußball-Weltmeisterschaft

WM-Kolumne: Wie das Hotel die Leistungsfähigkeit im Spiel beeinflusst

Lesetipps
In der Schwangerschaft soll eine medikamentöse Blutdrucktherapie ab Werten 140/90 mmHg initiiert werden.

© Dragana Gordic - stock.adobe.com

Gestationshypertonie und Co.

Bluthochdruck in der Schwangerschaft: So gehen Sie therapeutisch vor