Kritik an Opt-out-Regelung
Bundesdatenschützer Kelber sieht offene Fragen bei elektronischer Patientenakte
Köln. Bei der geplanten elektronischen Patientenakte (ePA) sind aus Sicht des Bundesdatenschutzbeauftragten (BfDI) Professor Ulrich Kelber weiter Fragen offen. Eine solche Akte sei sinnvoll, müsse aber gut gemacht sein, sagte der SPD-Politiker am Sonntag im Interview der Woche des „Deutschlandfunks“.
„Fließen alle Daten automatisch hinein, auch welche aus psychotherapeutischer Betreuung? Welche Möglichkeiten haben die Menschen, schnell ihre Daten anzuschauen und zu sortieren? Was ist mit denen, die nicht ein Handy dafür verwenden wollen, aber trotzdem nicht ausgeschlossen werden wollen von den Möglichkeiten digitaler Gesundheitsfürsorge?“ Einige dieser Fragen seien nicht gut beantwortet, und deshalb sei er skeptisch, betonte Kelber.
Auch halte er die geplante Opt-out-Regelung für die Nutzung der elektronischen Patientenakte für „risikobehaftet“. Eine solche Lösung sei auch ein Stück „Misstrauen gegen den Patienten“.
BfDI vs. SVR-Chef
Streitgespräch: „Wir brauchen Digitalisierung mit Gehirnschmalz!“
Nach Plänen von Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) sollen die rund 74 Millionen Versicherten aktiv einer Überführung ihrer Daten in eine elektronische Akte widersprechen müssen (Opt-out), wenn sie das nicht wollen. Ab 2025 soll den Versicherten nach den Plänen der Regierung ansonsten automatisch von ihrer Krankenkasse eine solche Akte zur Verfügung gestellt werden.
Lauterbach hatte angekündigt, Ende August das Digitalgesetz durchs Bundeskabinett bringen zu wollen. Mit ihr sollen Millionen gesetzliche Versicherte ihre Röntgenbilder, Medikationspläne und andere Behandlungsdaten digital speichern können. (KNA)