Kritik an Opt-out-Regelung

Bundesdatenschützer Kelber sieht offene Fragen bei elektronischer Patientenakte

Veröffentlicht:

Köln. Bei der geplanten elektronischen Patientenakte (ePA) sind aus Sicht des Bundesdatenschutzbeauftragten (BfDI) Professor Ulrich Kelber weiter Fragen offen. Eine solche Akte sei sinnvoll, müsse aber gut gemacht sein, sagte der SPD-Politiker am Sonntag im Interview der Woche des „Deutschlandfunks“.

„Fließen alle Daten automatisch hinein, auch welche aus psychotherapeutischer Betreuung? Welche Möglichkeiten haben die Menschen, schnell ihre Daten anzuschauen und zu sortieren? Was ist mit denen, die nicht ein Handy dafür verwenden wollen, aber trotzdem nicht ausgeschlossen werden wollen von den Möglichkeiten digitaler Gesundheitsfürsorge?“ Einige dieser Fragen seien nicht gut beantwortet, und deshalb sei er skeptisch, betonte Kelber.

Auch halte er die geplante Opt-out-Regelung für die Nutzung der elektronischen Patientenakte für „risikobehaftet“. Eine solche Lösung sei auch ein Stück „Misstrauen gegen den Patienten“.

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Nach Plänen von Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) sollen die rund 74 Millionen Versicherten aktiv einer Überführung ihrer Daten in eine elektronische Akte widersprechen müssen (Opt-out), wenn sie das nicht wollen. Ab 2025 soll den Versicherten nach den Plänen der Regierung ansonsten automatisch von ihrer Krankenkasse eine solche Akte zur Verfügung gestellt werden.

Lauterbach hatte angekündigt, Ende August das Digitalgesetz durchs Bundeskabinett bringen zu wollen. Mit ihr sollen Millionen gesetzliche Versicherte ihre Röntgenbilder, Medikationspläne und andere Behandlungsdaten digital speichern können. (KNA)

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Kommentare
Dr. Klaus Günterberg 21.08.202310:41 Uhr

Diese Bedenken von Prof. Kelber sind völlig berechtigt! Man muss aber auch hinzufügen, dass dieses Projekt "elektronische Patientenakte" wegen mangelnden Datenschutzes, gemeint ist hier vor allem der Schutz vor sog. "Innentäter", sogar auch grundgesetzwidrig ist! Das BVerfG hat dazu bereits 2006 ein Urteil gesprochen. Sie finden es, zusammen mit weiteren Problemen einer ePA: https://www.dr-guenterberg.de/wp-content/uploads/2022/04/FA-Das-deutsche-TI-Projekt-aus-aerztlicher-Sicht.pdf , dort auf Seite 1.

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