Sachsen-Anhalt

Fallzuschläge sollen Ärzte locken

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Der Landesausschuss stellte unmittelbar drohende Unterversorgung in zehn Planungsbereichen fest und beschloss für Teilgebiete dieser Bereiche Sicherstellungszuschläge. Haltezuschlag: Hausärzte, die 2005 bis 2009 das 66. Lebensjahr vollenden oder vollendet haben, erwerben einen Anspruch auf 15 000 Euro Förderung. Startzuschlag: Nachfolger, die eine Praxis nach dem 66. Geburtstag des Inhabers übernehmen, erhalten 15 000 Euro. Leistungszuschlag: Außerdem bekommen Praxisnachfolger in den betroffenen Gebieten drei Euro Leistungszuschlag pro Fall. Mit Investitionspauschalen und Fallzuschlägen gefördert wird auch die Niederlassung von mindestens fünf Augenärzten in bestimmten Teilgebieten (Städte oder Stadtteile).

(pei)

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