M.-Vorpommern

Unterstützung für Praxisübernehmer

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Auf Beschluss des Landesausschusses werden in Mecklenburg-Vorpommern seit Juli dieses Jahres mittlerweile für zehn Planungsbereiche Sicherstellungszuschläge gezahlt.

Vertragsärzte, die sich in einem Gebiet mit festgestellter oder drohender Unterversorgung niederlassen wollen oder bereit sind, in diesen Regionen eine bereits vorhandene Praxis zu übernehmen, bekommen einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 50 000 Euro ausgezahlt.

Voraussetzung für die Gewährung des Investitionskostenzuschusses ist, dass die Vertragsärzte bei der anstehenden Zulassung nicht älter als 50 Jahre sind und natürlich "die erforderliche Besuchspraxis durchführen können".

(pei)

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