Höchstmengen bei Heilmittelverordnung immer verbindlich

KASSEL (mwo). Bei der Verordnung von Heilmitteln sollten Ärzte die zulässigen Höchstmengen beachten. Denn die überschießenden Behandlungen bekommen die Leistungserbringer nicht bezahlt, wie das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel im Fall von Krankengymnastik entschied.

Veröffentlicht:
Das Bundessozialgericht in Kassel hat die Klage eines Physiotherapeuten abgewiesen.

Das Bundessozialgericht in Kassel hat die Klage eines Physiotherapeuten abgewiesen.

© photos.com

Im Streitfall hatte ein Arzt in Baden-Württemberg einem Patienten zehn krankengymnastische Behandlungen verordnet. Der Physiotherapeut führte diese aus, bekam von der AOK aber nur sechs Behandlungen vergütet.

Dies sei die zulässige Höchstmenge, der Arzt habe seine Abweichung davon nicht medizinisch begründet, argumentierte die AOK.

Klage des Physiotherapeuten abgewiesen

Das BSG wies nun die Klage des Physiotherapeuten in oberster Instanz ab. Die Heilmittelrichtlinie lasse nur die Verordnung von sechs Einheiten Krankengymnastik zu.

Die gesetzliche Pflicht zur Wirtschaftlichkeit der Krankenkassen "schließt eine Vergütung für die Leistungen aus, die die Höchstmengengrenze überschreiten", urteilten die Kasseler Richter.

Es sei Sache des Heilmittelerbringers, jede Verordnung entsprechend zu überprüfen.

Az.: B 1 KR 23/20 R

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Kooperation leidet bei Unachtsamkeit

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Praxisberaterin im Interview

So verbessern Kommunen die ärztliche Versorgung vor Ort

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Interview

Das muss der Hausarzt von morgen können

Pilotstudie

Nasenduschen bei Schnupfen: Mit dem Neti Pot Antibiotika einsparen?

Datenbankstudie

Schützt der Erholungsschlaf am Wochenende vor Demenz?

Lesetipps
Viele bunte Tabletten liegen auf einem Tisch.

© Rong / stock.adobe.com

Tablette ohne aktiven Wirkstoff

Offenes Placebo könnte Lebensqualität bei Migräne verbessern