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Urteil

Medizinalhanf nicht immer Kassensache

Ist eine Cannabistherapie bekömmlicher als der Standard, muss die Kasse dennoch nicht zahlen.

Veröffentlicht:

KÖLN. Krankenkassen müssen eine Cannabistherapie nicht allein deshalb finanzieren, weil sie für Versicherte besser bekömmlich ist als die Standardtherapien. Das hat das Sozialgericht Düsseldorf (SG) in einem aktuellen, nicht rechtskräftigen Beschluss entschieden.

Ein 67-jähriger schwerbehinderter Mann mit Polyarthritis und Morbus Bechterew wollte die pronova BKK per Eilantrag dazu verpflichten, die Kosten für eine Cannabisbehandlung zu übernehmen. Er hatte zuletzt rund 2100 Euro für zwei Monate bezahlen müssen. Der Versicherte argumentierte damit, dass er seit Beginn der Therapie keine Krankheitsschübe mehr gehabt habe und weniger Nebenwirkungen als unter der Standardtherapie.

Die Kostenübernahme für Cannabis setze voraus, dass bei schwerwiegender Erkrankung keine anerkannte Behandlung zur Verfügung steht oder sie nach Einschätzung des behandelnden Arztes für einen Patienten nicht in Betracht kommt, entschied das SG. Das sei hier nicht der Fall. So stünden dem Kläger den medizinischen Standards entsprechende Leistungen wie die Therapie mit MTX oder mit Immunsuppressiva zur Verfügung.

Unter Berücksichtigung des medizinischen Fortschritts könne nicht angenommen werden, dass bei dem Mann alle aktuellen Behandlungsoptionen ausgeschöpft seien, so die Richter. (iss)

Sozialgericht Düsseldorf Az.: S 27 KR 698/17 ER

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