Direkt zum Inhaltsbereich

Urteil

Medizinalhanf nicht immer Kassensache

Ist eine Cannabistherapie bekömmlicher als der Standard, muss die Kasse dennoch nicht zahlen.

Veröffentlicht:

KÖLN. Krankenkassen müssen eine Cannabistherapie nicht allein deshalb finanzieren, weil sie für Versicherte besser bekömmlich ist als die Standardtherapien. Das hat das Sozialgericht Düsseldorf (SG) in einem aktuellen, nicht rechtskräftigen Beschluss entschieden.

Ein 67-jähriger schwerbehinderter Mann mit Polyarthritis und Morbus Bechterew wollte die pronova BKK per Eilantrag dazu verpflichten, die Kosten für eine Cannabisbehandlung zu übernehmen. Er hatte zuletzt rund 2100 Euro für zwei Monate bezahlen müssen. Der Versicherte argumentierte damit, dass er seit Beginn der Therapie keine Krankheitsschübe mehr gehabt habe und weniger Nebenwirkungen als unter der Standardtherapie.

Die Kostenübernahme für Cannabis setze voraus, dass bei schwerwiegender Erkrankung keine anerkannte Behandlung zur Verfügung steht oder sie nach Einschätzung des behandelnden Arztes für einen Patienten nicht in Betracht kommt, entschied das SG. Das sei hier nicht der Fall. So stünden dem Kläger den medizinischen Standards entsprechende Leistungen wie die Therapie mit MTX oder mit Immunsuppressiva zur Verfügung.

Unter Berücksichtigung des medizinischen Fortschritts könne nicht angenommen werden, dass bei dem Mann alle aktuellen Behandlungsoptionen ausgeschöpft seien, so die Richter. (iss)

Sozialgericht Düsseldorf Az.: S 27 KR 698/17 ER

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Sonderberichte zum Thema

T2D-Therapie jetzt auch mit Semaglutid 2 mg

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Novo Nordisk Pharma Gmbh, Mainz
Abb. 1: Empagliflozin reduzierte auch bei niedriger Ausgangs-eGFR die Progression der chronischen Nierenkrankheit (Test für Heterogenität/Trend: a) 12=0,06, p=0.81; b) 12=6,31, p=0,012)

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [6]

Chronische Nierenkrankheit

SGLT2-Inhibition: Nephroprotektiv auch bei stark erniedrigter eGFR

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Boehringer Ingelheim Pharma GmbH & Ko KG, Ingelheim am Rhein
Abb. 2: Sekundärer Endpunkt der BOREAS-Studie: Veränderung der Lungenfunktion unter Dupilumab versus Placebo

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [2]

Typ-2-Inflammation bei COPD

Bessere Lungenfunktion und mehr Lebensqualität durch IL-4/-13-Hemmung

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Sanofi-Aventis Deutschland GmbH, Berlin, und Regeneron GmbH, München
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

FODMAP, Hypnose, Stuhltransfer

Diese Interventionen helfen beim Reizdarmsyndrom

Cochrane-Review

Prostatakrebs: Wie ist denn nun die Evidenz des PSA-Screenings?

Lesetipps
Eine Frau hält Tabletten in der Hand

© Dusan / stock.adobe.com

Differenzierung ist entscheidend

INOCA/ANOCA: Welche Therapie ist die richtige?

Nahaufnahme eines Patient, der den Gesundheitsbereich der ChatGPT-App verwendet.

© Azulblue / stock.adobe.com

Digitalisierung

KI-Chatbots bieten 24/7-Sprechstunde für Patienten

Dass Sport einen positiven Effekt bei Patienten mit Depressionen hat, ist nichts Neues. Der Casus Knacksus ist die Motivation.

© Rifqi Muflih / stock.adobe.com

Motivierende Gesprächsführung

Wie motiviere ich Patienten mit Depression zu Sport?