Rezept to go

Patienten wollen Online-Verordnung

Ein Online-Kontakt zum Arzt und dann die verschreibungspflichtige Arznei verordnet bekommen: Viele Patienten in Deutschland können sich das laut einer Umfrage vorstellen. Allerdings nicht ganz ohne Einschränkungen.

Von Marco Hübner Veröffentlicht:
Ist der Praxisbesuch für Rezepte heute noch nötig?

Ist der Praxisbesuch für Rezepte heute noch nötig?

© Frank Heinzelmann / fotolia.com

GÜTERSLOH. Die Mehrheit der Deutschen wünscht sich von ihrem Arzt Rezepte per Online-Verbindung oder Telefon. Damit wollen Bürger vor allem lange Anfahrtswege und Wartezeiten vermeiden, die beim Arztbesuch anfallen. Im Zweifelsfall soll der Mediziner selbst entscheiden, ob eine Beratung vor Ort in der Praxis notwendig ist.

Das zeigt eine aktuelle Umfrage der Bertelsmann Stiftung, deren Ergebnisse am Montag veröffentlicht wurden. Für die repräsentative Bevölkerungsbefragung wurden einem Sprecher der Stiftung zufolge insgesamt 1005 Bundesbürger ab 14 Jahren in der vergangenen Woche zum Thema interviewt.

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"Die Umfrageergebnisse lassen erkennen, dass sich die Kommunikationsgewohnheiten bei der Bevölkerung geändert haben und der Wunsch nach entsprechenden Services in den Arztpraxen wächst", erklärt ein Sprecher der Bertelsmann Stiftung auf Anfrage der "Ärzte Zeitung".

54 Prozent der Befragten wollen den Arzt laut Umfrage für die Verschreibung eines Medikaments auch online oder telefonisch konsultieren können – und mit diesem dann klären, ob ein Praxisbesuch wirklich nötig ist. Vor allem Jüngere (14- bis 29-jährige Umfrageteilnehmer) wünschen sich so einen Service: 72 Prozent plädieren für eine telemedizinische Verordnungsoption.

Fernverschreibung bisher verboten

Momentan sind solche Fernverschreibungen jedoch noch strittig und damit auch der Service, den die Befragten gerne hätten. Der Grund: Nach einer Änderung des Arzneimittelgesetzes, die in Zukunft gelten soll (wir berichteten), können Patienten verschreibungspflichtige Medikamente nur dann bekommen, wenn vorher ein direkter Kontakt zum Arzt stattgefunden hat.

Damit will der Gesetzgeber die Versorgungsqualität konstant halten. Was das konkret bedeutet ist noch nicht geklärt. Die Gesetzesnovelle wird derzeitig kontrovers in der Öffentlichkeit diskutiert. In der Umfrage wurde allerdings nicht nur abgefragt, ob Fernverschreibungen grundsätzlich gewünscht werden. Die befragten Bürger unterschieden zwischen Erstverschreibungen und Folgerezepten.

Zweifel bei Erstverschreibung

Befragt nach einer telemedizinischen Erstverschreibung fiel das Echo unter den Teilnehmern der Umfrage wesentlich vorsichtiger aus: Lediglich 30 Prozent können sich vorstellen etwa ein Antibiotikum gegen Bronchitis zu erhalten, ohne vorher persönlich vom Arzt beraten worden zu sein.

Immerhin 42 Prozent können sich vorstellen, dass die Verschreibung einer rezeptpflichtigen Kortison-Salbe rein per Telefon, Video oder Online-Chat erfolgt. Das deutet darauf hin, dass der Wunsch nach Erstverschreibungen ohne persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt auch von der Bevölkerung durchaus kritisch gesehen wird.

Anders verhält es sich hingegen, wenn es um Folgerezepte geht. Die Medikamenten-Verschreibung nach alleinigem telemedizinischen Arztkontakt erhält vor allem dann Zustimmung, wenn es um ein Rezept für die Pille zur Schwangerschafts-Verhütung geht (53 Prozent).

50 Prozent der Umfrageteilnehmer gaben zudem an, sich vorstellen zu können, auf diese Weise Blutdruck senkende Medikamente zu erhalten. In vielen Praxen kann ein Folgerezept bereits per E-Mail angefordert werden.

Nach Lesart der Studienautoren sind die Ergebnisse ein klares Signal dafür, dass ein striktes Verbot von Fernverschreibungen den Bedürfnissen der Patienten heute nicht mehr gerecht wird.

Bremsschuh für Telemedizin?

"Ein pauschales Verbot von Fernverschreibungen nach einer Online- oder telefonischen Arztkonsultation ist weder im Sinne der Patienten noch sinnvoll in Hinblick auf die Erprobung telemedizinischer Innovationen", heißt es seitens der Bertelsmann Stiftung.

Das sehe außerdem nicht nur die Stiftung so, sondern auch ärztliche Gremien. So habe die Landesärztekammer BadenWürttemberg diesbezüglich kürzlich ihr Bedauern über die Änderung des Arzneimittelgesetzes klar gemacht.

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