Direkt zum Inhaltsbereich

Arbeitsgericht

Pflegeheim in Hessen darf ungeimpfte Mitarbeiter freistellen

In einem Eilverfahren hat das Arbeitsgericht Gießen einem Seniorenheim in Mittelhessen Recht gegeben. Die Einrichtung hatte zwei Mitarbeiter ohne Gehaltsfortzahlung vom Dienst freigestellt, weil sie nicht gegen SARS-CoV-2 geimpft sind.

Veröffentlicht:

Gießen. Ein Seniorenheim in Hessen darf Beschäftigte von der Arbeit freistellen, die bislang keinen Nachweis einer Corona-Impfung vorgelegt haben. Das entschied das Arbeitsgericht Gießen am Dienstag in einem Eilverfahren und wies die Anträge von zwei Mitarbeitern auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück.

Aus dem zugrundeliegenden Paragrafen des Infektionsschutzgesetzes ergebe sich jedenfalls keine Beschäftigungspflicht, bis etwa ein Gesundheitsamt über ein mögliches Betretungs- oder Tätigkeitsverbot entschieden hätte, begründete die Vorsitzende Richterin die Urteile. Diese sind noch nicht rechtskräftig, die Berufung ist möglich. Zudem laufen in den Fällen noch die Hauptverfahren.

Lesen sie auch

Umsetzung in mehreren Stufen

Geklagt hatten zwei Beschäftigte der Einrichtung im mittelhessischen Pohlheim, die nicht gegen das Coronavirus geimpft sind. Weil die beiden Männer bis zum Stichtag Mitte März keinen Nachweis über eine Impfung vorgelegt hatten, stellte sie ihr Arbeitgeber ohne Fortzahlung des Gehalts frei. In dem Eilverfahren wollten die Kläger ihre vertragsgemäße Beschäftigung erreichen.

Seit Mitte März greift die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte in Kliniken, Praxen oder Pflegeheimen. Diese mussten bis zum 15. März ihren Impfschutz oder den Genesenenstatus nachweisen - oder ein Attest vorlegen, dass sie die Spritze aus medizinischen Gründen nicht bekommen können. Die Umsetzung der Impfpflicht in Hessen erfolgt in mehreren Stufen. (dpa)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Ideen für den ärztlichen Ruhestand

Praxisabgabe – und dann?

Das könnte Sie auch interessieren
Überzeugende Real-World-Daten zur Langzeitprophylaxe

© AndreasReh, Ljupco, tinydevil, shapecharge | istock

rHWI

Überzeugende Real-World-Daten zur Langzeitprophylaxe

Anzeige | MIP Pharma GmbH
Antibiotikum mit antimykotischen Zusatznutzen

© Dr_Microbe | Adobe Stock

In vitro-Studien

Antibiotikum mit antimykotischen Zusatznutzen

Anzeige | MIP Pharma GmbH
Therapie bei unkomplizierter Zystitis

© Dr_Microbe | Adobe Stock

Evidenz, Resistenz & Wirksamkeit

Therapie bei unkomplizierter Zystitis

Anzeige | MIP Pharma GmbH
DMykG 2025: So dringt Bifonazol effektiv in die Nagelplatte ein

© Matt LaVigne | iStock

Neue in-vitro-Daten

DMykG 2025: So dringt Bifonazol effektiv in die Nagelplatte ein

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Bifonazol: Antimykotikum mit antientzündlicher Wirkung

© Irina Esau | Getty Images/iStockphoto

Fokus: Integrität der Haut

Bifonazol: Antimykotikum mit antientzündlicher Wirkung

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Die Bedeutung von Bifonazol in der Therapie der Tinea capitis

© Prof. Dr. med. Hans-Jürgen Tietz

Pilzinfektion Kopfhaut

Die Bedeutung von Bifonazol in der Therapie der Tinea capitis

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: Zeitaufwand pro Verabreichung von Natalizumab s.c. bzw. i.v.

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [9]

Familienplanung und Impfen bei Multipler Sklerose

Sondersituationen in der MS-Therapie

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Biogen GmbH, München
Protest vor dem Bundestag: Die Aktionsgruppe „NichtGenesen“ positionierte im Juli auf dem Gelände vor dem Reichstagsgebäude Rollstühle und machte darauf aufmerksam, dass es in Deutschland über drei Millionen Menschen gebe, dievon einem Post-COVID-Syndrom oder Post-Vac betroffen sind.

© picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt

Symposium in Berlin

Post-COVID: Das Rätsel für Ärzte und Forscher

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung

Symposium der Paul-Martini-Stiftung

COVID-19 akut: Früher Therapiestart effektiv

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Kohlenhydrate, Apfelessig, Gottesnahrung und Süßstoffe

Vier Ernährungs- und Blutzuckermythen im Faktencheck

Lesetipps
Ein Mann liegt im Bett und schaut auf sein Handy.

© Andrii Lysenko / Stock.adobe.com

Insomnie

Wie sich schlechter Schlaf auf Schmerzen auswirkt

Eine Illustration einer kompletten Lunge, die auf zwei Händen gehalten wird.

© Tahir/Generated with AI/stock.ad

Erfolgreiche Überbrückung bis zur Transplantation

Schwer an ARDS Erkrankter überlebt Entfernung beider Lungenflügel