Nach welchen Methoden das IQWiG Berichte erstellt

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Das IQWiG leistet bei der Nutzenbewertung von Arzneien die Vorarbeit für den Gemeinsamen Bundesausschuss, der an die Expertise des IQWiG aber nicht gebunden ist. Basis für die Arbeit ist ein Methodenpapier, das im März 2005 erstmals veröffentlicht wurde und seit Dezember 2006 in überarbeiteter Fassung vorliegt. Darin hat das Kölner Institut nach eigener Ansicht "den Arbeitsprozess durchweg transparent gestaltet".

Mediziner und Verwaltungsrechtler haben Zweifel an dieser Aussage. Auf Unverständnis bei Ärzten stößt, dass der Begriff "Nutzen" nicht definiert wird. Das IQWiG verweist dazu darauf, man messe den Nutzen an "patientenrelevanten Endpunkten". Als Goldstandard definiert das Institut aber stets randomisierte kontrollierte Studien. Diese werden in der Regel anlässlich der Zulassung eines Arzneimittels gemacht, sie sind aber nicht mit dem Ziel der Nutzenbewertung angelegt worden.

Verwaltungsrechtler rügen, dass das Methodenpapier nicht vom Gesundheitsministerium genehmigt werden muss. Kritisch wird auch gesehen, dass Hersteller nicht bei jedem Zwischenschritt des Nutzenbewertungsverfahrens das Recht zur Stellungnahme haben. Daher halten es Juristen für kritisch, dass das IQWiG seine Vorberichte im Internet publiziert. (eb)

Lesen Sie dazu auch den Gastbeitrag: "Der IQWiG-Bericht ist ein Signal in die falsche Richtung und ein Rückschritt in die Zweiklassen-Medizin"

Lesen Sie dazu auch: Das sagt das Institut IQWiG: Für Diuretika ist der Nutzen am besten belegt Das sagen Kritiker des IQWiG-Vorberichts: Wichtige Kriterien für Erfolg bei der Therapie sind unbeachtet

Das sagen Pharma-Unternehmen: Blutdrucksenkung nicht bewertet - die Stellungnahme von AstraZeneca Vorbericht ist unzureichend - die Stellungnahme von Boehringer Ingelheim Verfahrens-Regeln missachtet - die Stellungnahme von Novartis Keine Hilfe für die Therapie - die Stellungnahme von Takeda Pharma

Was Sie über das IQWiG wissen sollten: Die Zusammenarbeit GBA-IQWiG gilt als intransparent Vorbericht: Keine juristischen Folgen

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