Die Zusammenarbeit GBA-IQWiG gilt als intransparent

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Die Zusammenarbeit von Bundesausschuss und IQWiG ist besonders im Prozess der Bewertung von Arzneimitteln von Interesse. Diese Kooperation kritisieren Fachleute als intransparent.

Der GBA hat umfangreiche Kompetenzen, in den GKV-Leistungskatalog einzugreifen. Dem GBA wurden viele Aufgaben übertragen, die eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung sichern sollen. Demnach kann der GBA die Verordnung zulasten der Kassen einschränken oder ausschließen. Auf den GBA geht auch die Gründung des IQWiG zurück. Der GBA hat es mit einem Generalauftrag versehen.

Das IQWiG soll nach Aussagen des GBA-Vorsitzenden Dr. Rainer Hess "durch Erfassung und Bewertung des relevanten Schrifttums eine kontinuierliche Beobachtung und Bewertung medizinischer Entwicklungen und ihrer Auswirkungen auf die medizinische Versorgung" vornehmen. Vertreter von Herstellern kritisieren das Zusammenspiel von GBA und IQWiG.

Intransparent sei etwa, nach welchen Kriterien Aufträge zur Nutzenbewertung ausgewählt werden. Nicht nachvollziehbar ist für Dritte auch, wie ein Auftrag durch Rückkopplung von GBA und IQWiG konkretisiert wird. Nach Hess legt der GBA eine IQWiG-Expertise seiner Entscheidung zugrunde, "ohne daran gebunden zu sein". (eb)

Lesen Sie dazu auch den Gastbeitrag: "Der IQWiG-Bericht ist ein Signal in die falsche Richtung und ein Rückschritt in die Zweiklassen-Medizin"

Lesen Sie dazu auch: Das sagt das Institut IQWiG: Für Diuretika ist der Nutzen am besten belegt Das sagen Kritiker des IQWiG-Vorberichts: Wichtige Kriterien für Erfolg bei der Therapie sind unbeachtet

Das sagen Pharma-Unternehmen: Blutdrucksenkung nicht bewertet - die Stellungnahme von AstraZeneca Vorbericht ist unzureichend - die Stellungnahme von Boehringer Ingelheim Verfahrens-Regeln missachtet - die Stellungnahme von Novartis Keine Hilfe für die Therapie - die Stellungnahme von Takeda Pharma

Was Sie über das IQWiG wissen sollten: Nach welchen Methoden das IQWiG Berichte erstellt Vorbericht: Keine juristischen Folgen

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