Organspende

Transplantationsbeauftragte: Freistellung lohnt sich

Beauftragte an Kliniken für Transplantationen sollen von allen anderen Aufgaben entbunden werden – das verlangt die Deutsche Stiftung Organtransplantation. Neue Zahlen aus Bayern geben ihr Argumentationshilfe.

Von Anne Zegelman Veröffentlicht:
Bei den Entwicklungen der Organspenden 2017 hebt sich Bayern vom Bundestrend positiv ab.

Bei den Entwicklungen der Organspenden 2017 hebt sich Bayern vom Bundestrend positiv ab.

© Paul Eckenroth /dpa; Grafik Ärzte Zeitung

MÜNCHEN. Wenn zu Transplantationsbeauftragten bestimmte Klinikmitarbeiter von anderen Aufgaben entbunden werden, kann sich dies positiv auf die Transplantationsbereitschaft von Patienten auswirken. Das geht aus Zahlen zur Organspende hervor, die die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) vorgestellt hat (wir berichteten).

Denn während im Bundesdurchschnitt die Zahl der Organspenden auf den niedrigsten Stand seit 20 Jahren gefallen ist – die Anzahl der gespendeten Organe sank im Vergleich zu 2016 um 9,5 Prozent auf 2594 Organe –, glänzt Bayern mit einer satten Zunahme von 18 Prozent.

Klare und verbindliche Regeln

Die DSO vermutet einen Grund für die unterschiedliche Entwicklung darin, dass es in diesem Bundesland seit Anfang 2017 klare und verbindliche Regeln für die Freistellung der Transplantationsbeauftragten von anderen Aufgaben gebe, und lobt das Landesausführungsgesetz für Transplantationsbeauftragte in Bayern als "vorbildlich".


Aus dem bayerischen Gesetz zur Ausführung des Transplantationsgesetzes

Die DSO fordert eine vollständige Freistellung auch in ihren Empfehlungen zur Umsetzung des Transplantationsgesetzes (TPG).

"In Entnahmekrankenhäusern, die als Transplantationszentren [...] zugelassen sind, ist der oder die Transplantationsbeauftragte für die Erfüllung der Aufgaben vollständig freizustellen", heißt es im bayerischen Gesetz zur Ausführung des Transplantationsgesetzes. "In den übrigen Entnahmekrankenhäusern sind Transplantationsbeauftragte grundsätzlich nach der Zahl der zu betreuenden Intensivbehandlungsbetten freizustellen."

Auch die sogenannte Region Mitte, bestehend aus Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland, weist eine Steigerung um immerhin zwölf Prozent auf. Eine deutliche Freistellungsregelung gibt es hier allerdings nicht: In Hessen müssen Transplantationsbeauftragte "im notwendigen Umfang" freigestellt werden, in Rheinland-Pfalz gibt es überhaupt keinen Hinweis zur Freistellung im Gesetz, und im Saarland werden sie freigestellt, sofern es "erforderlich ist". Die Steigerung hat in dieser Region also andere Ursachen.

Bundesweit sind Krankenhäuser mit Intensivstation verpflichtet, Transplantationsbeauftragte zu benennen. Häufig sind diese jedoch auch anderweitig stark eingebunden. Die Transplantationsbeauftragten in den bundesweit rund 1250 Entnahmekliniken fungieren, so formuliert es die Stiftung, als Schnittstelle zwischen Klinik und DSO.Die Transplantationsbeauftragten sind im Auftrag der Klinikleitung Ansprechpartner für die Mitarbeiter des Intensiv- und OP-Bereichs. Sie sollen, gemeinsam mit Klinikmitarbeitern und DSO klinikinterne Leitlinien erarbeiten, in denen Vorbereitung und Ablauf von Organspenden festgelegt werden. Darüber hinaus sind sie dafür zuständig, Fortbildungsveranstaltungen für die Mitarbeiter zu organisieren, die auch Themen wie Krisenintervention und Gespräche mit Angehörigen aufgreifen.

Rolle stärken!

Immer wieder fordern Experten, die Rolle der Transplantationsbeauftragten nachhaltig zu stärken. "Dazu zählen deren kontinuierliche Weiterbildung, die Entlastung von anderen Aufgaben sowie die Unterstützung und Wertschätzung der Klinikleitungen", zählt die DSO auf.

Die Organspende hat sich bundesweit im vergangenen Jahr erneut rückläufig entwickelt. So gab es 797 Organspender, 60 weniger als im Jahr zuvor (2016: 857). Insgesamt 2764 Spenderorgane wurden im vergangenen Jahr erfolgreich verpflanzt – Grund dafür ist der grenzüberschreitenden Organaustausch.Vor dem Hintergrund der aktuellen Zahlen forderte der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Dr. Theodor Windhorst, am Montag ein konsequentes Umdenken. "Unser Organspende-System hat versagt", so sein hartes Urteil. Windhorst spricht sich für die sogenannte erweiterte Widerspruchslösung aus. Danach gilt grundsätzlich als Organspender, wer einer Spende zuvor nicht ausdrücklich widersprochen hat, Angehörige haben dabei ein Vetorecht.

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