Auch im Winter müssen es in den Praxisräumen über 20 Grad sein

NEU-ISENBURG (bü). Das ist nicht nur ein Problem zwischen Mietern und Vermietern: Wie warm muss es - beziehungsweise wie kühl darf es - im Winter in der Praxis - im Wartezimmer oder im Aufenthaltsraum des Praxisteams sein? Natürlich gibt es dafür hierzulande umfassende Regelungen mit generellen und ins Detail gehenden Vorschriften.

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Welche Mindesttemperatur im Wartezimmer oder am Empfang eingestellt werden muss, ist in der Arbeitsstättenverordnung geregelt.

Welche Mindesttemperatur im Wartezimmer oder am Empfang eingestellt werden muss, ist in der Arbeitsstättenverordnung geregelt.

© Foto: Bilderbox

Den Grundsatz liefert die "Arbeitsstättenverordnung", die festlegt, dass in Arbeits- und sonstigen betrieblichen Räumen eine "gesundheitlich zuträgliche" Raumtemperatur bestehen muss. Die Einzelheiten regelt die Arbeitsstätten-Richtlinie "Raumtemperatur":

Danach liegt ein "zuträgliches Klima" vor, wenn die "Wärmebilanz" (= "Wärme-Erzeugung zu Wärme-Abgabe") des menschlichen Körpers ausgeglichen ist. Die Wärmeerzeugung ist abhängig von der Schwere der Arbeit, die Wärmeabgabe hängt unter anderem von der Lufttemperatur und der Luftfeuchtigkeit ab - und es kommt auch auf die Kleidung an.

In der Regel reicht die Lufttemperatur zur Beurteilung, so die Richtlinie weiter, ob die Raumtemperatur "zuträglich" ist. Und dann wird es konkret:

  • Wird überwiegend im Sitzen gearbeitet muss die Temperatur : 20 Grad Celsius bei leichter und 19 Grad bei mittelschwerer Arbeit betragen.
  • Wird überwiegend im Stehen und/oder Gehen gearbeitet muss sie 19 Grad bei leichter, 17 Grad bei mittelschwerer und 12 Grad bei schwerer Arbeit betragen.

Diese Mindesttemperaturen sollen "während der gesamten Arbeitszeit gewährleistet" sein. Andererseits soll die Lufttemperatur in Arbeitsräumen 26 Grad Celsius nicht überschreiten (es sei denn, die Außentemperatur sei höher, was derzeit ja nicht zu vermelden ist).

In Pausen-, Bereitschafts-, Liege-, Sanitär- und Sanitätsräumen "muss" während der Nutzungsdauer eine Lufttemperatur von mindestens 21 Grad Celsius herrschen. In Waschräumen, in denen Duschen oder Badewannen installiert sind, "soll" die Lufttemperatur während der Nutzungsdauer 24 Grad Celsius betragen.

Sinken die Temperaturen, etwa weil die Heizung ausfällt, so hat der Arbeitgeber für Abhilfe zu sorgen. Mobile Heizstrahler können ihm dabei ebenso behilflich sein wie die Ausgabe spezieller Arbeitskleidung oder indem er mehr Pausen in geheizten Räumen ermöglicht. Er kann natürlich auch vorübergehend andere Arbeiten zuweisen, soweit ihm das möglich ist. "Kältefrei" ist die letzte Möglichkeit.

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