Direkt zum Inhaltsbereich

Die Definition einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) umfasst in Zukunft auch ärztlich geleitete Medizinische Versorgungszentren (Paragraf 18).

Für Ärzte, die bereits in einer BAG arbeiten, könnte eine neue Regelung zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten bringen: Eine BAG kann künftig mehrere Praxissitze haben, wenn an den jeweiligen Praxissitzen mindestens ein Arzt der BAG eine ausreichende Versorgung der Patienten sicherstellt.

Dabei darf eine Präsenz von zehn Stunden (in der Woche) nicht unterschritten werden. Die bisherige Regelung, nach der mindestens ein Arzt "hauptberuflich" tätig sein musste, war nach Ansicht der Bundesärztekammer nicht flexibel genug, nachdem es mittlerweile viele Praxen gibt, die in Teilzeit geführt werden. (mn)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Elternzeit, Krankheitsvertretung und Co.

Befristete Arbeitsverträge: Welche Fehler Sie vermeiden sollten

Apps auf Rezept im Visier

Schutz vor Regress bei der DiGA-Verordnung

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Übergriffiges Verhalten im Gesundheitswesen

Medizinstudentin zu sexueller Belästigung: „Ich möchte beim Ärztetag nicht mit ,Hase‘ angesprochen werden“

Vielfalt der Musikermedizin

Ihr Patient ist Musiker? Was dann relevant werden könnte

Lesetipps
Patient vor der CT-Untersuchung der Lunge.

© jovannig / stock.adobe.com

Telemedizin für Prävention

Lungenkrebs-Screening: Das Münsterland zeigt, wie es funktionieren kann

Frau sitzt nachts auf ihrem Bett und schaut ins Licht ihrer Nachttischlampe.

© stokkete / stock.adobe.com

Von unten nach oben

Stufenschema bei Insomnie: So bei Schlafstörungen therapieren