Organspende? Angehörige verweigern oft die Einwilligung

BERLIN (fuh). Nahe Angehörige tun sich in der Regel extrem schwer, eine Einwilligung für eine Organspende von gestorbenen Verwandten zu geben. Auch dies ist ein Grund dafür, daß in Deutschland immer noch zu wenig Organe gespendet werden, wie bei einer Anhörung der Bundestags-Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" in Berlin deutlich geworden ist.

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Zur Erinnerung: Für Organspenden in Deutschland gilt die sogenannte erweiterte Zustimmungsregelung. Eine Organspende ist nur dann erlaubt, wenn der Gestorbene in einem Spendenausweis oder in einer anderen Erklärung seine Zustimmung erteilt hat. Liegt keine Erklärung vor, können auch Angehörige in einer bestimmten Rangfolge eine Entscheidung zur Organspende treffen. Dabei ist der mutmaßliche Wille des möglichen Organspenders zu beachten.

    Eine schwere Entscheidung, die Betroffene völlig überfordert.
   

"Da nur wenige Menschen zu Lebzeiten ihren Willen zu einer Organspende fixieren, wird in mehr als 80 Prozent der Fälle die Entscheidung auf die Angehörigen verlagert", erläuterte bei der Anhörung Dr. Bernhard Egger vom AOK-Bundesverband.

Die erweiterte Zustimmungslösung erfordere von den Angehörigen, in einer psychisch äußerst belasteteten Situation eine Entscheidung zu treffen, die der Gestorbene nicht einmal zu Lebzeiten getroffen habe, sagte der Leiter der Anästhesiologischen Intensivstation des Uniklinikums Regensburg Professor Thomas Bein.

"Diese Situation überfordert die Angehörigen", ließ er keinen Zweifel. Eine Bekundung des bekannten oder mutmaßlichen Willens der Gestorbenen sei in der Regel ohnehin nicht möglich und führe im Zweifelsfall zu Ablehnungen. Von einer wirklich freien Entscheidung Angehöriger könne nicht gesprochen werden, sagte auch Dr. Vera Kalitzkus von der Gesellschaft zur Förderung Medizinischer Kommunikation. Sie wies auf die Schwierigkeit Angehöriger hin, den Hirntod als den Tod eines Menschen zu begreifen, "wenn sie sich einem noch warmen, beatmeten Körper gegenübersehen".

Ein wichtiger Aspekt sei auch die medizinische und pflegerische Intervention beim Hirntoten. Sie sei zwingend erforderlich, um die Tauglichkeit der Organe für eine Transplantation zu erhalten. Mit dem Bedürfnis von Hinterbliebenen nach Ruhe und Ungestörtheit bei der Verabschiedung sei das jedoch kaum zu vereinbaren. Kalitzkus: "Die Aktivitäten am Bett eines Hirntoten orientieren sich primär und zwangsläufig an den Erfordernissen der Transplantationsmedizin, und nicht an den Bedürfnissen der Angehörigen."

Professor Günter Kirste, Vorstand der Deutschen Stiftung Organtransplantation, stellte Daten vor, nach denen im vergangenen Jahr 39,3 Prozent der Angehörigen bei Anfragen eine Organspende abgelehnt haben. Ein Jahr vorher waren es noch 34,8 Prozent gewesen.

Die Ablehnungen hätten zur Folge, daß in jedem Jahr die Übertragug von rund 1800 medizinisch geeigneten Organen verhindert werde, sagte Kirste. "Angesichts von etwa 12 000 Patienten auf den Wartelisten und durchschnittlich drei Todesfällen pro Tag wegen des bestehenden Organmangels ist dies ein bedrückender Tatbestand", stellte der DSO-Chef klar.

Kirste setzt auf spezielle Seminare für das Personal von Intensivstationen, mit denen die DSO gute Erfahrungen gemacht hat. Das Ziel: Angehörige sollen unter Anleitung in die Lage versetzt werden, "eine stabile Entscheidung im Sinne des Gestorbenen zu treffen".

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