Infektionen

Rheuma-Kranke oftmals besonders anfällig

Rheumakranke neigen bei Infektionen zu Komplikationen, unter anderem bedingt durch die immunsuppressive Therapie. Impfungen sind daher auch für diese Patientengruppe wichtig.

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BERLIN. Bei Patienten mit chronisch entzündlichen rheumatischen Erkrankungen besteht häufig eine erhöhte Infektanfälligkeit, was sowohl zur Morbidität als auch zur Sterblichkeit beiträgt. Ausstehende Impfungen sollten deshalb vor Beginn einer langfristigen immunsuppressiven Therapie vervollständigt werden.

Neben notwendigen Auffrischungen zu Diphtherie und Tetanus (alle zehn Jahre) und gegebenenfalls Pertussis und Polio sowie HPV empfiehlt die STIKO bei Immundefizienz altersunabhängig zusätzlich Impfungen gegen Pneumokokken, Influenza, Meningokokken, Haemophilus influenzae b (bei Asplenie) sowie gegebenenfalls Hepatitis B und Varizellen (Epidemiologisches Bulletin 25. August 2014 / Nr. 34).

Je nach Grunderkrankung, Impfung und Art der Immunsuppression muss zum Teil mit einer verminderten Impfantwort gerechnet werden. Dennoch werden meist ausreichend hohe Titer erreicht, sodass beispielsweise keine Influenza-Wiederholungsimpfung empfohlen wird (Z Rheumatol 2013; 72: 690-704).

Impfungen mit Totimpfstoffen sind bei Patienten mit rheumatischen Erkrankungen auch unter immunsuppressiver Therapie sicher und effektiv (Ausnahme: B-Zell-depletierende Therapien). Die Impfungen sollten allerdings nicht in Phasen erhöhter Krankheitsaktivität erfolgen.

Lebendimpfungen dagegen sind unter Immunsuppression, außer bei Patienten unter lokaler oder systemischer Steroidtherapie bis zu einer maximalen Tagesdosis von 20 mg/Tag, generell kontraindiziert.

Zu ihnen zählen Impfungen gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR), Varizella-Zoster- und Rotavirus. Auch Reiseimpfungen gegen Gelbfieber und Cholera sowie die orale Typhusimpfung sollten laut Robert Koch-Institut bei immunsupprimierten Patienten nur in Ausnahmefällen erwogen werden. Ansonsten sind diese Impfungen frühestens drei bis sechs Monate nach Absetzen der Therapie möglich.

Zur Bestimmung der spezifischen Antikörper nach der Impfung wird bei Rheumapatienten unter Abwägung von Kosten und Nutzen nicht generell geraten.

Als Ausnahmen nennt Sigune Goldacker von der Universität Freiburg die Hepatitis-B-Impfung bei exponierten Patienten sowie die Röteln- und Varizellenimpfung im Fall einer geplanten Schwangerschaft.

Auch bei Personen mit hoher Wahrscheinlichkeit eines Impfversagens wie bei einem Immundefekt, Asplenie oder nach einer Rituximab-Therapie kann der Antikörpertiter bestimmt werden, wenn die Möglichkeit einer Boosterung besteht (Z Rheumatol 2013; 72: 690-704). (St)

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