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Zwei Wochen nach Herz-Op in den Flieger?

Nach Eingriffen am Herz oder an den Koronarien sind Patienten meist nach kurzer Zeit wieder flugreisetauglich.

Von PD Tomas Jelinek Veröffentlicht:

Häufige Eingriffe an den Koronarien wie Ballondilatation, PTCA und koronare Bypass-Operationen schränken die Flugreisetauglichkeit meist nur Tage oder wenige Wochen ein.

Nach einer Ballondilatation oder PTCA mit Stentimplantation an den Koronarien kann 3 Tage später wieder geflogen werden, besser ist jedoch, eine Wartezeit von 14 Tagen einzuhalten. Selbst nach größeren herzchirurgischen Eingriffen wie Bypass-, Herzklappen- oder Septum- Operationen ist nach Rücksprache mit dem Kardiochirurgen und dem medizinischen Dienst der Fluggesellschaft bei komplikationslosem Verlauf ein Flug nach 2 bis 3 Wochen, unter Umständen sogar schon nach 10 Tagen möglich. Zur Übermittlung der Behandlungsdaten an den medizinischen Dienst dient das MEDA-Formular, welches bei den Fluggesellschaften erhältlich ist.

Träger von Herzschrittmachern oder AICD (automatischer, implantierbarer Cardioverter-Defibrillator) sind nach Kontrolle der einwandfreien Funktion grundsätzlich flugreisetauglich. Vor Sicherheits-Checks sollte allerdings das Flughafenpersonal darauf hingewiesen werden, dass ein Schrittmacher getragen wird. Betroffene sollten zudem einen Schrittmacher-Ausweis vorlegen.

Bei einem leichten, unkomplizierten Herzinfarkt kann bereits 10 Tage später nach Rücksprache mit dem Kardiologen eine Flugreise angetreten werden. Bei schwereren Infarkten sollte jedoch mit dem Fliegen 8 bis 12 Wochen abgewartet werden.

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