Wer betrunken einen Verkehrsunfall verursacht und sich verletzt, kann an den Kosten für die ärztliche Behandlung beteiligt werden. Dies kann eine gesetzliche Krankenkasse verlangen und ebenso das Krankengeld kürzen, entschied das Sozialgericht Dessau-Roßlau nach Angaben des Landessozialgerichts in Halle.