Die Strafanzeige gegen Professor Hendrik Streeck wird ohne juristische Folgen bleiben. Die Staatsanwaltschaft Bonn wird keine Ermittlungen gegen den Leiter der Heinsberg-Studie aufnehmen.
Wegen ihrer Erkrankung bemühte sich eine Volljährige erfolglos um einen Ausbildungsplatz. Die Familienkasse verlangte das Kindergeld zurück – zu Unrecht.
Gewerkschaften können nicht gegen das ergänzte Tarifvertragsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht klagen, wenn es noch gar keinen Streit um die Neuregelung gegeben hat.
Bei Ermittlungen gegen einen Arzt wegen Verdachts auf Körperverletzung stieß die Staatsanwaltschaft auf Korruptionstatbestände. Seine Zulassung ist futsch und er steht vor dem Ruin.
In einem Rechtsgutachten im Auftrag der Tabakwirtschaft wird das geplante Tabakwerbeverbot scharf kritisiert. Es treffe zum Beispiel unrechtmäßig auf E-Zigaretten zu, heißt es.
Ein Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) kostet die AOK Baden-Württemberg Millionen. AOK und Datenschützer betonen jedoch, Verbesserungen seien bereits getroffen.
Haben Menschen hierzulande ein Recht auf Selbsttötung? Erneut mussten jetzt die Verfassungsrichter in Karlsruhe darüber entscheiden – und haben sich selbst zitiert.
Werden mehrere gleiche Stellen seitens eines öffentlichen Arbeitgebers ausgeschrieben, reicht ein Gespräch mit einem Schwerbehinderten mit Blick auf alle Angebote aus, so die obersten Arbeitsrichter.