„ÄrzteTag“-Podcast
Was bringt die Entbudgetierung für Ihre Praxis, Dr. Schorn?
Die Entbudgetierung ist der erste Schritt der Umsetzung der Regelungen aus dem GVSG für Hausärzte. Hausarztinternist Kai Schorn aus Berlin nimmt im „ÄrzteTag“-Podcast Stellung, wie die Maßnahmen seiner Praxis helfen und wo die Grenzen der Aufhebung der Budgets liegen.
Veröffentlicht:„Gut gedacht, aber schlecht gemacht?“ Die komplexen Regelungen der Entbudgetierung seien zumindest teilweise nicht zu Ende gedacht, glaubt Dr. Kai Schorn, Hausarztinternist in Berlin. Der stellvertretende Landesvorsitzende des Berufsverbands Deutscher Internisten (BDI) spricht im „ÄrzteTag“-Podcast darüber, an welchen Punkten seine Praxis durch die jüngst beschlossene Umsetzung der Entbudgetierung profitieren könnte – wie sich aber andererseits die komplexen Regeln auf die Honorierung psychosomatischer und sonografischer Leistungen auswirken könnten – nämlich in einer drastischen Abstaffelung.
Das treffe auch ihn in einer typischen hausarztinternistischen Praxis, die „apparativ etwas breiter aufgestellt“ sei als viele Hausarztpraxen von Allgemeinmedizinern.
Praxen können durchaus profitieren
Gerade in Berlin, berichtet Schorn, seien zuletzt lediglich 75 bis 80 Prozent der hausärztlichen Leistungen voll bezahlt worden, insofern könnten Praxen, die ihr Regelleistungsvolumen (RLV) überschreiten, durchaus profitieren. Und, da ist er sich sicher: Durch die Entbudgetierung werde anderen Praxen außerhalb der hausärztlichen Fächer nichts weggenommen.
Regelleistungsvolumen
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Reaktionen auf Beschluss
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Profitieren würden vor allem große Versorgerpraxen mit vielen Fällen, glaubt der Hausarztinternist. Kritisch könnte es dagegen für Praxen werden, die sich auf die weiterhin budgetierten Leistungen spezialisiert hätten, eben zum Beispiel die Psychosomatik. Er sieht auch Gefahren darin, dass das Angebot an Ultraschall-Leistungen reduziert wird und dann im Gegenzug auf teurere bildgebende Verfahren für die Diagnostik ausgewichen werden könnte.
Tragischer Punkt
Dass die Psychosomatik und die Sonografie nicht in die Entbudgetierung einbezogen worden seien, sei „der tragische Punkt“ dieser Entscheidung aus dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG), resümiert Schorn.
Im Podcast-Gespräch äußert er auch seine Erwartungen, was er von der Änderung der Abrechnungsvoraussetzungen für die Vorhaltepauschale erwartet. Öffnungszeiten von Hausarztpraxen, so sein Petitum, dürften nicht zu detailliert vorgeschrieben werden, sondern seien dem freiberuflichen Ermessen der Praxen zu überlassen.
Nicht zuletzt geht es um die unterschiedlichen Standpunkte, wie die Fallzahl einer Hausarztpraxis für die zukünftige Vorhaltepauschale zu zählen sei: inklusive Fälle aus der hausarztzentrierten Versorgung oder ohne diese Fälle – und darum, unter welchen Bedingungen eine Hausarztpraxis ihrem Versorgungsauftrag gerecht wird.