Sonderzahlung

Corona-Prämie 2.0 für Pflegebeschäftigte aus 1000 Kliniken

Pflegekräfte aus rund 1000 Krankenhäusern erhalten die Corona-Prämie 2.0. Damit soll die besondere Belastung der Beschäftigten in der Pandemie gewürdigt werden. Es gelten aber bestimmte Voraussetzungen.

Thomas HommelVon Thomas Hommel Veröffentlicht:
Mit einem Bonus soll die besondere Belastung von Pflegefachkräften im vergangenen Pandemiejahr gewürdigt werden.

Mit einem Bonus soll die besondere Belastung von Pflegefachkräften im vergangenen Pandemiejahr gewürdigt werden.

© Sebastian Gollnow/dpa

Berlin. Pflegebeschäftigte aus bundesweit rund 1000 Krankenhäusern kommen in den Genuss der sogenannten Corona-Prämie 2.0. Das geht aus einer aktuellen Liste des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) hervor.

Mit dem Bonus soll die besondere Belastung von Pflegefachkräften im vergangenen Pandemiejahr gewürdigt werden. Insgesamt werden dafür 450 Millionen Euro bereitgestellt.

Einzelne Kliniken können maximal 6,8 Millionen Euro erhalten. Die Zahlungen sind allerdings abhängig davon, wie viele COVID-19-Patienten 2020 am jeweiligen Krankenhausstandort behandelt wurden.

InEK: Diese Kliniken sind anspruchsberechtigt

Welche Krankenhäuser in Deutschland haben Anspruch auf die sogenannte Corona-Prämie 2.0.? Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) hat sie in einer Übersicht aufgeführt.

Anspruchsberechtigt sind Krankenhäuser mit weniger als 500 Betten, wenn sie mindestens 20 SARS-CoV-2-Fälle versorgten. Häuser mit mehr als 500 Betten können die Boni bekommen, wenn bei ihnen mindestens 50 SARS-CoV-2-Fälle behandelt wurden.

Alten- und Krankenpfleger hatten bereits 2020 eine Corona-Sonderzahlung von bis zu 1500 Euro je Beschäftigten erhalten.

DKG: COVID-19-Versorgung erfolgte flächendeckend

Die Kliniklobby betonte, die Pflegebeschäftigten in den Kliniken hätten sich den zweiten Bonus verdient. „Die Prämie ist auch ein Zeichen des Staates, der Gesellschaft, dass man die geleistete Arbeit in der Pandemie würdigt und wertschätzt“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Dr. Gerald Gaß, am Donnerstag in Berlin.

Zugleich belege die „große Anzahl“ der anspruchsberechtigten Kliniken, wie flächendeckend die COVID-19-Versorgung in den Krankenhäusern geleistet worden sei, betonte Gaß. „Die immer wieder vorgetragene Behauptung, dass COVID-19-Versorgung nur in einigen wenigen Kliniken der Maximalversorgung stattgefunden hat, wird damit durch das tatsächliche Versorgungsgeschehen eindeutig widerlegt.“ Die Bundesbürger hätten sich in der Pandemie auf die Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser „in allen Versorgungsstufen und Regionen verlassen“ können.

Der Verband der Ersatzkassen und der AOK-Bundesverband hatten erklärt, die Versorgung schwerer COVID-19-Fälle sei vor allem in größeren Krankenhäusern erbracht worden. Diese seien für die intensivmedizinische Versorgung auch besser ausgestattet. Das sei auch ein Beleg dafür, dass die Kliniklandschaft mehr Zentralisierung brauche.

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