Das Interesse an der E-Signatur wächst

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Ohne elektronische Signatur gibt es kein papierloses Krankenhaus. Mittlerweile sind die Grundsatzfragen zu einem einrichtungsweiten Einsatz im Wesentlichen beantwortet.

BERLIN (gvg). Für welche Prozessschritte im Krankenhaus ist eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) nötig? Bei der conhIT 2012 stellte Dr. Christoph Seidel vom Klinikum Braunschweig Analysen des Competence Centers für die Elektronische Signatur im Gesundheitswesen (CCESigG) zum Thema vor.

Die QES mit Trustcenter-Akkreditierung ist der handschriftlichen Signatur gleichgestellt. Sie erfordert eine persönliche elektronische Signaturkarte.

Die CCESigG-Experten haben drei Szenarien betrachtet: die Arztbriefschreibung, die Strahlentherapie und die Intensivstation.

Die Ergebnisse waren überall ähnlich: Für rund 80 Prozent der jeweiligen Prozessschritte reicht eine Authentifizierung mittels Nutzername und Passwort. Nur die übrigen Schritte erfordern eine echte QES oder vereinzelt ein signiertes Papierdokument.

E-Signatur bei meisten Dokumenten nicht nötig

Beispiel Arztbrief: Hier reicht laut CCESigG, das sich für seine Empfehlungen breit juristisch abgesichert hat, in den ersten Freigaberunden eine Passwort-Authentifizierung des jeweiligen Arztes.

Nur für die abschließende Freigabe durch den Abteilungsleiter oder Chef sei eine QES nötig. Nur dieser benötige daher zwingend eine Signaturkarte und eine Signaturanwendungskomponente, also Software, mit der Signaturen erstellt werden.

Bei der Strahlentherapie ist es ähnlich: Auch hier müssen die meisten Dokumente nicht qualifiziert signiert werden.

Nötig ist die QES laut CCESigG nur bei der Patientenaufklärung, bei der Anforderung von Röntgen-/CT-Untersuchungen, bei der Verordnung der Bestrahlung und beim Bestrahlungsplan, wobei es hier reicht, wenn die Pläne zusammen einmal signiert werden.

Ähnlich lässt sich das mit immer ähnlichem Ergebnis für diverse andere klinische Anwendungsszenarien durchspielen.

Kosten von zwei Euro pro Kankenhausfall pro dreißig Jahre

Die "Zahlenspiele" des CCESigG sind relevant, weil die Quote "echter" E-Signaturen mit den Kosten korreliert.

Seidel präsentierte eine Kostenkalkulation, der er Kosten von 50 bis 60 Euro pro Jahr für die Signaturkarte, Kosten von rund 100 Euro pro Lesegerät und Kosten von 400 bis 1000 Euro für eine leistungsfähige Signaturanwendungskomponente zugrunde legte, mit der Dokumente auch stapelweise signiert werden können.

Außerdem wurden die Kosten für die bei digitaler Langzeitarchivierung nötige Erneuerung der Signaturen berücksichtigt. Alles in allem kommt diese Modellrechnung auf rein durch die QES verursachte Kosten von zwei Euro pro Krankenhausfall pro dreißig Jahre.

Einer Umsetzung der E-Signatur im Krankenhaus stehe demnach schon heute kostenseitig nichts entgegen, so Seidel.

Beispiele wie das Klinikum Braunschweig oder auch das Ethianum in Heidelberg zeigen, dass es geht. Tatsächlich scheint das Interesse der Kliniken zu steigern: Signaturanbieter wie das Unternehmen secrypt berichteten auf der conhIT von deutlich steigender Nachfrage.

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