Schleswig-Holstein

Für die erste Impfung gibt es sechs Euro

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Praxen, die auch sonst impfen, werden in Schleswig-Holstein die Impfungen vornehmen. Dazu schließt die KV mit Kassen und Land eine Impfvereinbarung ab, nach der Ärzte mit sechs Euro für die erste und fünf Euro für die zweite Impfung honoriert werden.

Den impfenden Ärzten sichern KV und Kassen auch zu, dass sie für nicht verbrauchten Impfstoff nicht in Regress genommen werden. "Nicht verbrauchter Impfstoff ist von staatlichen Stellen zu finanzieren", bekräftigte der kommissarische Staatssekretär Dr. Olaf Bastian. Das im Vergleich zur Impfung gegen saisonale Grippe (7,50 Euro) geringere Honorar begründete KV-Chefin Dr. Ingeborg Kreuz mit der Finanzknappheit der Kassen. Sie sieht die niedergelassenen Ärzte in der Verantwortung, in einer Ausnahmesituation den Kassen entgegen zu kommen. Die Kassen kostet jede Zweifach-Impfung inklusive Sachkosten und Arzthonorar 29 Euro, daraus ergeben sich Zusatzkosten von 25 Millionen Euro für die Kassen im Norden. Dietmar Katzer (vdek) und Dr. Dieter Paffrath (AOK Schleswig-Holstein) verwiesen darauf, dass die Krankenkassen diese Kosten übernehmen, obwohl dafür eigentlich keine Mittel vorhanden sind und die Kostenübernahme eigentlich originäre Aufgabe des Staates sei.

Impfende Ärzte bestellen den Impfstoff über die Hausapotheke mit einem speziellen Formular. Wie viel Impfstoff eine Praxis erhält, entscheidet sich anhand der bisherigen Impfleistungen jeder Praxis. Bei einem Run auf die Praxen könnte der Bedarf nicht gedeckt werden. Die Entscheidung, wer geimpft und wer zurückgestellt wird, sollen Ärzte treffen. Auch die Verantwortlichen können schwer einschätzen, ob die Impfmenge reichen wird. Folgen die Ärzte den STIKO-Empfehlungen, könnten 42 Prozent der Bevölkerung geimpft werden. Für Bastian steht aber fest: "Eine Punktlandung wird es nicht geben" - d.h. die vorhandene Impfdosen werden entweder nicht ausreichen oder nicht aufgebraucht. (di)

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