Baden-Württemberg

Jeder wird geimpft - nach Anmeldung

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Die rund 19 000 niedergelassen Ärzte in Baden-Württemberg, unabhängig von der Fachrichtung, haben die Möglichkeit, Impfstoff in der gewünschten Menge bei Apotheken im Land zu bestellen. Angefordert wird der Impfstoff mittels eines Kassenrezeptes (Muster 16). Dieses gilt jeweils als Nachweis für den Logistiker, den Impfstoff an die Apotheke auszuliefern.

200 000 Einheiten, die zu je 500 Impfeinheiten mit dem dazugehörigen Impfbesteck zu einem Impfset abgepackt sind, lagern bereits bei einem exklusiv beauftragten Logistiker nahe Karlsruhe.

Seit Montag werden die Impfungen von den Apotheken an die Praxen ausgeliefert. Geimpft wird jeder, sofern er sich zuvor beim Arzt angemeldet hat. Die Vorlage einer Versichertenkarte ist nicht erforderlich. Um zu vermeiden, dass Impfstoff nach Zubereitung in Praxen verfällt, ist die Terminabsprache zwischen Arzt und Patient unerlässlich.

Die Apotheken sind gehalten, auf der Internet-Seite des LAV ihren Bestand an Impfsets zu hinterlegen. Auf diese Weise können Bestände bei Bedarf zwischen den Apotheken ausgetauscht werden. Für jede Impfung kann der Arzt mit 5 Euro Honorar rechnen. Dem Apotheker werden 40 Cent für jede Impfdosis erstattet. Die Abrechnung übernimmt die KV. Insgesament sind 6,35 Mio. Einheiten bestellt. Die Impfaktion ist auf eine Dauer 16 Wochen angesetzt. (rhv)

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