Jetzt geht’s los: In vielen Ländern startet die Impfkampagne gegen Schweinegrippe mit der Impfung der im Gesundheitswesen Beschäftigten.

Jetzt geht’s los: In vielen Ländern startet die Impfkampagne gegen Schweinegrippe mit der Impfung der im Gesundheitswesen Beschäftigten.

© Foto: dpa

Schweinegrippe: Flickenteppich bei Lösungen für die Massenimpfung

Der Start der Impfkampagne gegen Schweinegrippe verläuft nicht überall glatt. Der Teufel steckt oft im Detail. Das gilt auch für die Umsetzung von Pandemieplänen. Jedes Land hat einen eigenen Impfplan, und nicht überall haben sich Länder, Kassen und Vertragsärzte übers Honorar geeinigt.

Von Hauke Gerlof

Der Teufel steckt oft im Detail. Das gilt auch für die Umsetzung von Pandemieplänen. Inwieweit sollen niedergelassene Ärzte breit beteiligt werden - und so die Vertrauensbeziehung zwischen Arzt und Patient für die Impfung genutzt werden? Welche Rolle spielt der öffentliche Gesundheitsdienst? Welche Mengen des Impfstoffs werden bestellt? Erhalten die Impfstellen nur den Impfstoff oder gibt es fertige Impfsets mit den nötigen Kanülen etc?

Die Antworten auf diese Fragen sind in allen Bundesländern gesucht worden - und sie fallen teilweise sehr unterschiedlich aus. In Nordrhein-Westfalen ist der Entscheidungsprozess sogar weiter delegiert worden an die "unteren Gesundheitsbehörden". Dort entscheiden also meist die Gesundheitsämter, wer in die Impfung mit einbezogen wird. Die "Ärzte Zeitung" gibt auf dieser Doppelseite einen Überblick darüber, wie die einzelnen Lösungen in den Ländern aussehen und wie die Niedergelassenen beteiligt sind.

Nicht nur der Weg zur Entscheidung, wer impfen soll, fällt unterschiedlich aus. Unterschiede gibt es auch beim Honorar für die impfenden Ärzte. Es kristallisiert sich heraus, dass in keiner Region für die Impfung gegen Schweinegrippe ein Honorar bezahlt wird wie bei anderen Impfungen, etwa der saisonalen Influenza. Über das Honorar ist in allen KVen heftig gerungen worden. Ist der Aufwand je Impfung bei einer Massenimpfung vielleicht geringer? Möglich wäre das. Aber auf der anderen Seite dürfte die Diskussion der vergangenen Wochen den Beratungsbedarf bei Patienten deutlich gesteigert haben - also doch ein höherer Aufwand?

Wie dem auch sei: In den meisten Ländern haben sich die KVen in die Pflicht nehmen lassen und ein Honorar unter dem üblichen Satz akzeptiert. Meist wird jetzt zwischen 4,50 und sechs Euro gezahlt. Ob sich das rechnet und welcher Aufwand dafür getrieben werden muss - das muss jeder Praxischef für sich entscheiden.

Die Finanzierung der Impfungen erfolgt in den Ländern nicht direkt über die Kostenträger, sondern über einen Fonds, in den alle Mittel für die Impfung einfließen - also sowohl aus der GKV als auch von den privaten Versicherern. Der Fonds wird je nach Bundesland von Krankenkassen, von der KV oder vom Land verwaltet. Für die Abrechnung bedeutet das, dass nicht zwischen Kassen- und Privatpatienten unterschieden werden darf. Wie genau abgerechnet wird, über welche Ziffern, das muss jeder Arzt in seiner KV erfragen, soweit die beteiligt ist. Aber diese Unterschiede sind bei Impfungen ja nichts Besonderes.

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