Neue Prüfkriterien für Arzbewertungsportale

Veröffentlicht:

BERLIN (maw). Künftig wird das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) 42 statt bisher 40 Kriterien ansetzen, wenn es im Auftrag von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung Arztbewertungsportale prüft.

Wie das ÄZQ mitteilt, hat es eine neue Version des Anforderungskataloges "Gute Praxis Bewertungsportale" auf seiner Website veröffentlicht. Neu ist, dass aus einem Eintrag hervorgehen muss, ob der betreffende Arzt über eine Zulassung für die vertragsärztliche Versorgung verfügt.

Außerdem sollte das Portal laut ÄZQ frei von möglichen Preisvergleichen für medizinische Dienstleistungen, zum Beispiel für Schönheitsoperationen, sein.

tinyurl.com/6j37nqk

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Mitarbeiterführung und Teamentwicklung

MFA-Tag: Motivationsbooster fürs Praxisteam

Lesetipps
HSK im Fokus: Der Hauptstadtkongress 2024 findet von 26. bis 28. Juni in Berlin statt.

© Rolf Schulten

Themenseite

Hauptstadtkongress: Unsere Berichte im Überblick

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung