Berufungsgericht/PIP

TÜV trägt Verantwortung für Brustimplantate

Tausende Frauen können auf Schadensersatz für minderwertige Brustimplantate hoffen. Auch ein französisches Berufungsgericht hat dem TÜV Rheinland jetzt die Verantwortung zugewiesen.

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Aix-en-Provence. Im Skandal um minderwertige Brustimplantate des französischen Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) hat ein Berufungsgericht die Verantwortung des TÜV Rheinland festgestellt. Das Berufungsgericht in Aix-en-Provence ist der Auffassung, dass die Firma bei der Zertifizierung der PIP-Produktion ihre Pflichten verletzt habe, hieß es in einer Mitteilung am Donnerstag. Damit bestätigt das Gericht in Teilen eine Millionenstrafe.

Allerdings erklärte das Gericht 6205 Klagen für unzulässig, da anhand der eingereichten Unterlagen nicht sichergestellt werden könne, dass die Klägerinnen das vom TÜV zertifizierte Prothesenmodell trugen. Weiteren 13.456 Klägerinnen sprach das Gericht vorläufig 3000 Euro Schadenersatz zu und ordnete weitere medizinische Untersuchungen an. Zunächst hatte das Gericht gemeldet, dass 3500 Euro Schadenersatz zu zahlen seien, diese Zahl wurde später vom Gericht korrigiert.

Damit bestätigte das Berufungsgericht in weiten Teilen eine zuvor ergangene Entscheidung des Handelsgerichts Toulon von 2017. Das Gericht hatte damals den TÜV Rheinland zur Zahlung von etwa 60 Millionen Euro Schadenersatz an rund 20.000 Klägerinnen verurteilt. Der TÜV Rheinland musste den Frauen damals bereits vorläufig den Schadenersatz zahlen. (dpa)
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