Erstmals hat eine bundesweit geöffnete Krankenkasse angekündigt, ab 2013 die Praxisgebühr zu erstatten. Ärzte werden von dem Vorstoß der KKH nicht entlastet. Gegen Vorlage der Quittung aus der Praxis erhalten KKH-Versicherte die Gebühr zurück, wenn sie gleichzeitig Vorsorgeuntersuchungen nachweisen.