Man könnte ja Böses vermuten und den Wahlkampf in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein als Ursache dafür ansehen, dass das Bundesgesundheitsministerium eine für Vertragsärzte wichtige Klarstellung vorgenommen hat: Das mit dem Versorgungsstrikturgesetz verankerte Prinzip 'Beratung vor Regress