Einen Wasserrohrbruch oder ähnliche Schäden in Praxis und Wohnhaus sollten Ärzte - sind sie Eigentümer der Immobilie - stets unverzüglich ihrer Gebäudeversicherung melden. Selbst dann, wenn sie noch keinen Versicherungsschein erhalten haben, etwa weil der Versicherungsvertrag erst kurz zuvor beantragt wurde.