Telemedizin

BÄK gibt Hinweise zur Organisation von Videosprechstunden

Mit einer neuen Handreichung zur Videosprechstunde will die Bundesärztekammer Ärzte mit technischen, rechtlichen und organisatorischen Informationen unterstützen.

Von Margarethe Urbanek Veröffentlicht:
Videosprechstunde beim Arzt

Damit die Videosprechstunde langfristig sicher in den Behandlungsalltag integriert werden kann, hat die BÄK die wichtigsten Informationen für Ärzte in einer Handreichung zusammengefasst.

© stefanolunardi / stock.adobe.com

Berlin. Die Bundesärztekammer (BÄK) hat auf die steigende Beliebtheit der Telemedizin reagiert und am Freitag eine „Handreichung für Ärztinnen und Ärzte zur Umsetzung von Videosprechstunden“ veröffentlicht. Die zweiseitige Handreichung gliedert sich in acht Themenblöcke: organisatorischer Ablauf, technische Voraussetzungen, Aufklärung Fernbehandlung, Schweigepflicht und Datensicherheit, Dokumentation und Arztbrief, Verordnungen und AU-Bescheinigungen, Weiterbehandlung sowie Vergütung.

Die BÄK empfiehlt Ärzten darin, verbindliche Videosprechstundenzeiten festzulegen und diese aktiv zu kommunizieren. Videosprechstunden könnten aber erst dann angeboten werden, wenn Ärzte zuvor ihrer KV angezeigt haben, einen zertifizierten Videodienstanbieter zu nutzen. Zudem müssten die Identität des Patienten sowie eine störungsfreie und datenschutzkonforme Kommunikation gewährleistet sein. Sinnvoll könne es zudem sein, einen (elektronischen) Kurzarztbrief mit Befunden. Diagnosen und der Therapie zu verfassen, der an den Patienten versandt wird, schreibt die BÄK. Den Patienten müsste außerdem eindeutig kommuniziert werden, wie sie sich bei Veränderungen ihres Gesundheitszustandes verhalten soll. „Diese Empfehlung sollte dokumentiert werden“, heißt es in dem Papier.

Die BÄK wolle mit ihren Empfehlungen auch über die Corona-Pandemie hinaus einen Beitrag dazu zu leisten, telemedizinsche Angebote als Ergänzung zum Arztbesuch zu fördern, wie Dr. Josef Mischo, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Fernbehandlung der BÄK, in einer Mitteilung betont. Neben den konkreten Handreichungen enthält das Papier auch weiterführende Informationen, etwa zu Abrechnungsempfehlungen, die mithilfe von QR-Codes aufgerufen werden.

Zur Erinnerung: KBV und GKV-Spitzenverband haben vergangene Woche vereinbart, die Mengenentgrenzung für Behandlungsleistungen per Videosprechstunde um drei Monate bis Jahresende zu verlängern.

Die „Handreichung für Ärztinnen und Ärzte zur Umsetzung von Videosprechstunden in der Praxis“ steht hier zum Download bereit.

Mehr zum Thema

Gastbeitrag zur Patientenakte

ePA: Das Ende der Schweigepflicht?

Das könnte Sie auch interessieren
Wie patientenzentriert ist unser Gesundheitssystem?

© Janssen-Cilag GmbH

Video

Wie patientenzentriert ist unser Gesundheitssystem?

Höhen- oder Sturzflug?

© oatawa / stock.adobe.com

Zukunft Gesundheitswesen

Höhen- oder Sturzflug?

Patientenzentrierte Versorgung dank ePA & Co?

© MQ-Illustrations / stock.adobe.com

Digitalisierung

Patientenzentrierte Versorgung dank ePA & Co?

Verschiedene Gesichter

© Robert Kneschke / stock.adobe.com / generated with AI

Seltene Erkrankungen

GestaltMatcher – Per Gesichtsanalyse zur Orphan Disease-Diagnose

Künstliche Intelligenz gilt auch in der Medizin als Schlüsseltechnologie, mit deren Hilfe zum Beispiel onkologische Erkrankungen stärker personalisiert adressiert werden könnten.

© Kanisorn / stock.adobe.com

EFI-Jahresgutachten 2024 übergeben

KI: Harter Wettbewerb auch in der Medizin

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Weniger Nierenkomplikationen

DOAK von Vorteil bei Vorhofflimmern und Niereninsuffizienz

Lesetipps
Das Maximum in Europa für die Facharztweiterbildung seien fünf Jahre, das Minimum drei Jahre. „Nur so als Überlegung, ob und wo man reduzieren könnte“, sagte Prof. Henrik Herrmann (links), der zusammen mit Dr. Johannes Albert Gehle (rechts) den Vorsitz der Ständigen Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“ der Bundesärztekammer innehat.

Beschluss des 128. Ärztetags

Die ärztliche Weiterbildung soll schlanker werden