Soziale Netzwerke - Fluch oder Segen für die Praxis?

Praxischefs schaffen für das Team Verbindlichkeit, wenn sie Vorschriften für den beruflichen und auch privaten Umgang mit sozialen Netzwerken im Internet geben.

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Kurzmitteilungen - wie hier bei Twitter - sind schnell getippt. Für die Praxis negative Auswirkungen können im Ernstfall nachhaltig sein. © Lars Berg /imago

Kurzmitteilungen - wie hier bei Twitter - sind schnell getippt. Für die Praxis negative Auswirkungen können im Ernstfall nachhaltig sein. © Lars Berg /imago

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HAMBURG. (dpa/maw). Stewardessen meckern bei Facebook über Fluggäste, eine Lehrerin lästert beim Kurzmeldungsdienst Twitter über schwierige Schüler und ein Angestellter posaunt seine Abneigung gegen Homosexuelle über das Twitter-Konto seines Arbeitgebers in die weite Welt hinaus. Mitarbeiter, die sich in sozialen Netzwerken tummeln, sind für Firmen genauso jedoch für Arztpraxen eine Herausforderung - aber auch eine Chance. Denn auch Praxen können sich bei Twitter registrieren und auf sich aufmerksam machen.

Um Schaden vom Arbeitgeber abzuwenden und die Internetlust sogar zu nutzen, braucht es klare Ansagen, sogenannte "Social-Media"-Richtlinien. Deutsche Unternehmen entdecken gerade erst diese Spielregeln, in den USA sind sie längst gang und gäbe.

Praxischefs, die eine Richtlinie für das Praxispersonal erarbeiten wollen, können sich an großen Unternehmen orientieren, wobei sie die datenschutzrechtlichen Vorschriften für den PC-Gebrauch in der Praxis unbedingt berücksichtigen müssen, damit kein Unheil droht.

Der Chip-Hersteller Intel hat seine "Social-Media"-Richtlinien im Dezember 2008 veröffentlicht. Sie gelten für alle Angestellten weltweit. "Wir verbieten unseren Mitarbeitern nichts. Wir zeigen ihnen lediglich die Möglichkeiten und die Gefahren des sozialen Netzwerkens auf", sagt Kari E. Aakre, die bei der Intel-Gruppe auch für "Social Media" zuständig ist. Medienkompetenz ist das Zauberwort, das Sperren entsprechender Internetseiten ist kein Thema. "Da Arbeitszeiten und Freizeit immer enger verschmelzen, können und wollen wir niemandem vorschreiben, wann er privat und wann er beruflich im Internet surfen darf."

Bevor Angestellte die Spielwiese des Web 2.0 betreten dürfen, vermittelt Intel seine Regeln: "Jeder, der Angebote wie Facebook, Skype oder Twitter nutzen will, wird vorher geschult", sagt Aakre. Ein wichtiges Thema: Mitarbeiter dürfen juristische Angelegenheiten und den firmeninternen Flurfunk nicht nach außen tragen. "Sie sollen auch nur über Themen im Internet sprechen, mit denen sie sich wirklich auskennen." Wer sich nicht dran hält, für den ist das Web 2.0 während der Arbeitszeiten tabu."

Regeln wie diese sind auch für deutsche Unternehmen - und im Hinblick auf die ärztliche Schweigepflicht und den Datenschutz - vor allem für Arztpraxen unabdingbar. Denn laut einer Studie des IT-Branchenverbandes Bitkom surft jeder zweite Arbeitnehmer im Job auch privat - nicht selten auf Websites wie Facebook und Twitter. Der Präsident des Verbandes, August-Wilhelm Scheer, rät Arbeitgebern deshalb zu offensivem Verhalten: "Sie sollten Regeln formulieren, eine geordnete und richtig dosierte Internetnutzung zulassen und gleichzeitig ein exzessives, die Arbeitsleistung beeinträchtigendes Surfen im Web verhindern." 

Vor- und Nachteile von Leitfäden liegen nah beieinander: Über das vor allem beruflich genutzte Online-Netzwerk Xing können Mitarbeiter beispielsweise Firmen- oder auch Praxis- und Klinikkontakte finden und pflegen. Ein abfälliger Kommentar über die Arbeitsmoral eines Kollegen auf Twitter hingegen schadet der Firma. Auch wenn Angestellte Produkte - im Falle der Praxis ärztliche Leistungen - der Konkurrenz respektive Praxen von Wettbewerbern im näheren Umfeld während ihrer Arbeitszeit bewerten oder kommentieren, kann das ein schlechtes Bild auf das eigene Unternehmen beziehungsweise die eigene Praxis werfen. Je nach Aussage können auch noch rechtliche Konsequenzen drohen.

Über die IP-Adresse des Computers legt der Schreiber eine virtuelle Spur, die zum Arbeitgeber führt. Deshalb ist auch juristisch gesehen ein Web-2.0-Leitfaden empfehlenswert. "Wenn Mitarbeiter das Falsche twittern, kann dies schnell arbeitsrechtliche Nebenpflichten verletzen oder unter Umständen sogar wettbewerbsrechtliche Folgen für das Unternehmen haben", erklärt der Stuttgarter Rechtsanwalt Carsten Ulbricht. Der Internetrechts-Experte rät, Mitarbeiter auf die Gefahren aufmerksam zu machen. "Mit dem Arbeitsvertrag unterschriebene Verschwiegenheitsklauseln und andere Absprachen gelten auch im Web- 2.0-Universum", so Ulbricht. Dennoch sollten die Firmen maßgeschneiderte Vorgaben formulieren. "Eine Bank braucht völlig andere Regeln als eine Werbeagentur." 

Noch tun sich deutsche Unternehmen schwer mit Social-Media- Richtlinien. Das bestätigt auch Ulbricht: "Das ist eine Frage der Unternehmenskultur. Aber der Kulturwandel setzt bereits ein." Das hat auch der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) erkannt und Ende März einen Social-Media-Leitfaden für Unternehmen und Mitarbeiter veröffentlicht. Dass sich Chancen bieten, weiß Intel. Der Chiphersteller bestärkt seine Mitarbeiter darin, im Internet aktiv zu werden. "Sie sollen über uns, unsere Produkte und unsere Angebote reden. Das ist doch die beste Werbung für unser Unternehmen", sagt Managerin Aakre. Grundlage für dieses Vertrauen sei eine "gute Arbeitsbeziehung". Die kann man allerdings nicht mit Richtlinien erreichen.

"Social-Media-Guidelines" des Bundesverbandes Digitales Wirtschaft: http://dpaq.de/tipps

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