Das Jahr 2010 ist vorbei - damit können Ärzte wieder einige Unterlagen dem Reißwolf übergeben. Bei Buchungsbelegen, Jahresabschlüssen, Ein- und Ausgangsrechnungen sowie den meisten ärztlichen Behandlungsunterlagen greift aber eine zehnjährige Aufbewahrungsfrist. Diese beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Beleg entstanden ist.